Wenn die Tage wieder länger werden und die Temperaturen nach oben klettern, ändern sich auch das Straßenbild und die Verkehrsbedingungen. Die ersten wärmenden Sonnenstrahlen wirken einladend auf viele Verkehrsteilnehmer: Endlich können Auto gegen Fahrrad eingetauscht oder längere Ausflüge geplant werden. Der TÜV Nord Gütersloh gibt wertvolle Tipps, worauf man nun achten sollte.
Radfahren auf dem Gehweg
Mit dem Frühlingsanbruch schwingen sich auch Kinder wieder vermehrt auf das Zweirad, anstatt den Bus zu nehmen. Für Eltern, die ihre Kinder mit dem Rad auf dem Weg zur Schule oder zum Sport begleiten, hat sich seit letztem Jahr etwas geändert. In der Vergangenheit mussten Erwachsene auf der Straße bleiben, während das Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr auf dem Gehweg fahren durfte. Für Eltern war es so häufig schwierig, bei Bedarf unmittelbar einzuschreiten oder permanent Sichtkontakt zum Kind zu halten.
Ausnahme für Aufsichtspersonen
Mit der Änderung des Paragraph 2 Absatz 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt eine neue Regelung: »Eine Aufsichtsperson darf ebenfalls den Gehweg benutzen, wenn sie ein Kind bis acht Jahre auf dem Fahrrad begleiten möchte«, sagt Stephan Schmidt, Leiter der TÜV-Station Gütersloh. »Die Aufsichtsperson muss dabei mindestens 16 Jahre alt sein.« Für beide Radfahrer gilt weiterhin: Rücksicht auf Fußgänger nehmen.
Schadengutachten für Elektrofahrräder
Die wärmeren Tage locken die Menschen wieder ins Freie. Statt gemütlichen Stunden auf dem Sofa stehen Picknicks und Spaziergänge im Park auf dem Freizeitprogramm. Und natürlich: Fahrradtouren. Immer mehr Menschen setzen dabei auf sogenannte Pedelecs, das heißt Fahrräder mit Elektromotoren, die den Fahrer beim Antrieb unterstützen. Laut einer Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach besaßen im Jahr 2017 knapp vier Millionen Menschen in Deutschland ein solches Elektrofahrrad. »Um das Zusatzgewicht des Motors zu kompensieren, müssen bei Elektrorädern hochwertige Komponenten verbaut werden. Das betrifft vor allem die Räder und Bremsen«, sagt Stephan Schmidt, Leiter der TÜV-Station Gütersloh.
Neutrale Beurteilung nach einem Unfall
Hochwertige Pedelecs kosten etwa das 2,5-fache eines guten Fahrrads. »Im Schadensfall lohnt es sich daher, das Elektrorad von neutralen Sachverständigen überprüfen zu lassen«, weiß der Stationsleiter. »Gerade nach einem Unfall können die Schadengutachten von TÜV Nord dazu beitragen, dass der Fahrzeughalter nicht auf den Kosten sitzenbleibt.« Die Gutachten haben auch vor Gericht bestand und tragen in der Regel zu einer schnelleren Kostenübernahme durch die Versicherung bei. So muss man nicht lange auf den nächsten Ausflug verzichten, sondern kann sich zügig wieder auf den Sattel schwingen.
Winterreifen richtig einlagern
Viele Autofahrer wechseln nach Ostern von Winter- auf Sommerreifen. Dabei stellt sich oft die Frage, wo und wie die Winterreifen sicher und unbeschadet bis zum Herbst lagern können. »Wer keinen Platz in Garage oder Keller hat, kann die Winterreifen gegen Gebühr bei einer Werkstatt oder einem Reifendienst einlagern lassen«, sagt Stephan Schmidt, Leiter der TÜV-Station Gütersloh.
Pneus kennzeichnen und Luftdruck erhöhen
»Wer sie selber einlagert, sollte die Pneus beim Abmontieren kennzeichnen.« Am besten geht das auf der Lauffläche mit Kreide, die sich später wieder abfährt. »Vor dem Lagern sollte der Luftdruck um 0,5 bar gegenüber den Herstellerangaben erhöht werden«, rät der TÜV-Experte. »Denn auch ungenutzt verlieren die Reifen Luft.«
Auf Beschädigungen untersuchen
Zudem sollten Reifen und Felgen auf Beschädigungen untersucht und Fremdkörper aus Profil und Gummi entfernt werden. Reifen mit Felgen können aufeinander gestapelt, auf einem Felgenbaum oder an einer Wandhalterung übersommern. Ohne Felgen sollten die Reifen senkrecht stehen und in regelmäßigen Abständen ein wenig gedreht werden. Wichtig: Reifen sollten trocken, kühl und dunkel gelagert werden.
Allensbacher Markt- und Werbeträgeranalyse (AWA) 2017, IfD Allensbach, 2017. 2
Vorsicht vor Mardern im Motorraum
Die Paarungszeit der Marder bedeutet für Fahrzeughalter besondere Vorsicht, denn beispielsweise ein durchgebissener Bremsschlauch kann zu lebensgefährlichen Situationen im Straßenverkehr führen.
Konkurrenzkampf in der Paarungszeit führt zu Marderschäden
»Die Mardermännchen sind jetzt besonders aktiv und machen beim Markieren ihrer Reviere auch vor dem gemütlich warmen Motorraum eines Autos nicht halt«, sagt Stephan Schmidt, Leiter der TÜV-Station Gütersloh. Stößt ein Mardermännchen auf die Markierung eines Konkurrenten, wird es aggressiv und beißt in alles, was ihm vor die Zähne kommt. Deutschlandweit werden jährlich rund 15.000 Schäden an Kabeln und Schläuchen im Auto durch die Raubtiere erfasst. Da viele Marderschäden jedoch nicht als solche erkannt werden, ist die Dunkelziffer vermutlich um ein Vielfaches höher.
Augen nach Hinweisen offen halten
»Oft sind frische Lackschäden im Bereich der Motorhaube ein Hinweis auf einen liebestollen Marder«, weiß Schmidt. »Aber grundsätzlich kann es nicht schaden, hin und wieder einen Blick in den Motorraum zu werfen und nach verräterischen Spuren Ausschau zu halten, um böse Überraschungen zu vermeiden.«
Ein Kennzeichen für zwei Fahrzeuge
Zu dieser Jahreszeit kommen auch diverse Zweitfahrzeuge wie Cabrio, Oldtimer und Co. wieder zum Einsatz. Wer zwei Fahrzeuge besitzt und diese nicht gleichzeitig nutzt, kann auf ein sogenanntes Wechselkennzeichen setzen. Dafür gibt es bei einigen Versicherungen Rabatte, außerdem ist die Lösung attraktiv für Oldtimer- und Wohnmobil- Besitzer sowie für Fahrzeughalter mit zwei Motorrädern: So bleiben beide Fahrzeuge permanent angemeldet und können das ganze Jahr über abwechselnd gefahren werden. Auch für Anhänger besteht diese Option. »Die beiden Fahrzeuge, die sich ein Kennzeichen teilen, müssen derselben Fahrzeugklasse angehören«, erklärt Stephan Schmidt, Leiter der TÜV-Station Gütersloh. »Also beispielsweise zwei Pkw oder zwei Pkw-Anhänger«.
Ein Fahrzeug muss zuhause bleiben
Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen: Einem größeren, das zwischen den beiden Fahrzeugen gewechselt werden kann, und einem kleineren, am jeweiligen Fahrzeug fest angebrachten Teil. Der große Teil ähnelt dem gängigen EU-Kennzeichen, der kleinere enthält im Wesentlichen entweder die Ziffer 1 oder 2, mit der sich die beiden Fahrzeuge auseinanderhalten lassen. »Damit ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen betrieben oder abgestellt werden darf, müssen beide Teile des Kennzeichens angebracht sein«, ergänzt der TÜV-Experte. »Während das eine Fahrzeug gefahren wird, muss das andere auf einem Privatgrundstück bleiben.«
Oldtimer fit für den Frühling machen
Das Ende des Winters bedeutet für Oldtimerhalter, dass sie ihre antiken Schätze langsam aus den Garagen holen können. Damit der Start in die Saison pannenfrei abläuft, sollte man sein Fahrzeug gründlich durchchecken, bevor es auf die Straße geht.
Reifen kontrollieren
»Auf jeden Fall sollte der Reifendruck überprüft und angepasst werden«, sagt Stephan Schmidt, Leiter der TÜV-Station Gütersloh. Wenn man Oldtimer einwintert, ist es empfehlenswert, die Fahrzeuge aufzubocken oder ihnen alte Reifen aufzuziehen. Manche Oldtimerhalter erhöhen auch den Reifendruck, um Standplatten zu vermeiden. »In dem Fall sollte man die überschüssige Luft wieder ablassen, bevor man losfährt, sonst fehlt der ausreichende Kontakt zur Fahrbahn«, so der TÜV-Experte. Auch der Zustand der Reifen sollte unter die Lupe genommen werden: Wenn kleine Risse im Gummi sichtbar sind, wird es Zeit für neue Reifen.
Flüssigkeiten und Dichtungen checken
Der Saisonstart ist auch der richtige Zeitpunkt, den Stand aller wichtigen Flüssigkeiten zu überprüfen. Dazu zählen Öl, Benzin, Kühlwasser und Bremsflüssigkeit. Zusätzlich verrät ein Blick unter den Wagen, ob während der Einlagerung etwas auf den Boden oder die untergelegte Pappe ausgelaufen ist. »Auch Gummidichtungen und Schlauchverbindungen können mit der Zeit porös werden und müssen dann ausgetauscht werden«, so Schmidt.
Durchlüften, Bremsen testen, dann geht’s los
Sollten sich während des Winterschlafes ein muffiger Geruch im Wagen gesammelt haben, hilft es, das Fahrzeug für eine Weile mit aufgerissenen Türen in die Sonne zu stellen. Dann fehlt nur noch der letzte Sicherheitscheck: »Wer keine bösen Überraschungen erleben möchte, sollte vor Fahrtantritt das Bremspedal treten, um sich dessen Funktion sicher sein zu können«, rät der Stationsleiter.
Für den sicheren Transport: Anhänger richtig beladen
Der Frühling symbolisiert für viele einen Neuanfang, bei dem man sich von altem Ballast befreit und gut aufgeräumt in das neue Jahr startet. Ob für den Umzug, den Möbelkauf oder die Entsorgung der Gartenabfälle: Ein Pkw-Anhänger ist bei Transporten eine nützliche Ergänzung zum Auto. Das richtige Beladen ist für eine sichere Fahrt das A und O und kann Unfällen vorbeugen.
Schweres nach unten, Leichtes abdecken
»Damit Gegenstände auf dem Anhänger sich nicht während der Fahrt verschieben können, sollte man unbedingt auf einen rutschfesten Boden oder eine Unterlage achten«, rät Stephan Schmidt, Leiter der TÜV-Station Gütersloh. Schwere Gegenstände sollten unten verstaut werden, die leichteren darauf. Insgesamt sollte die Achse gleichmäßig belastet werden, damit der Anhänger nicht ins Schlingern kommt. Um Stabilität und damit Sicherheit zu gewährleisten, sollte die Ladung mit ausreichend geeigneten Gurten fest verzurrt werden. »Eine Fracht, die leicht wegfliegen kann, sollte man zusätzlich mit einer Plane abdecken und diese gut befestigen. Sonst können beispielsweise Gartenabfälle, die vom Anhänger wehen, die Sicht anderer Fahrer behindern«, weiß der Stationsleiter. Welches Gewicht mit dem eigenen Fahrzeug gezogen werden darf, ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. »Außerdem sollte man nicht vergessen, dass auch der Anhänger eine gültige TÜV-Plakette braucht«, erinnert der der TÜV-Experte. Ladung, die mehr als einen Meter nach hinten übersteht, muss laut Paragraph 22 der Straßenverkehrsordnung deutlich gekennzeichnet werden. Dazu ist eine rote Fahne oder ein Schild in den Maßen 30 mal 30 Zentimeter sowie ein zylindrischer Körper mit einem Durchmesser von 35 Zentimeter vorgesehen.
Was auf dem Fahrradträger transportiert werden darf
Bei der Fahrt in den Urlaub oder zum Großeinkauf in den Baumarkt kann der Stauraum im Auto schnell knapp werden. Da hat Glück, wer für zusätzliche Lasten einen Fahrradträger hat – oder etwa nicht?
»Wer seinen Fahrradträger für alternative Ladung wie Gepäck und Co. verwenden möchte, sollte zunächst aufmerksam die Gebrauchsanweisung lesen. Wenn der Hersteller dies nicht eindeutig gestattet, darf man tatsächlich auch nur Fahrräder damit transportieren«, erklärt Stephan Schmidt, Leiter der TÜV-Station Gütersloh.
Transportgut fixieren
Erlaubt der Hersteller explizit auch den Transport anderer Ladung, sind die Bestimmungen aus § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beachten. »So dürfen Fahrzeug und Ladung beispielsweise eine Breite von 2,55 Metern und eine Höhe von vier Metern nicht überschreiten. Das Transportgut muss dann so gesichert sein, dass es auch bei harten Bremsmanövern fixiert bleibt«, sagt der TÜV-Experte.
Wer sich unsicher ist, fährt am besten mit Transportboxen, die manche Hersteller von Fahrradträgern als Zubehör anbieten. Schmidt: »Die Anforderungen der StVO sind bei dieser Variante am einfachsten einzuhalten. Allerdings sollte man bei der Anschaffung auf entsprechende Prüfzeichen achten, wie dem GS-Zeichen von TÜV Nord.«
Sicherer Transport von Haustieren
Bei gutem Wetter darf der Spaziergang mit Hund für viele Tierliebhaber gerne etwas länger ausfallen. Wenn der schönste Wald oder Park nicht fußläufig erreichbar ist, geht es oft im Auto dorthin. Wer seine Haustiere im Fahrzeug transportieren möchte, muss darauf achten, dass sie gut gesichert sind. Sonst können diese schnell zum Sicherheitsrisiko werden.
Tiere gelten als Ladung
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten im Auto mitgeführte Tiere als Ladung. Nach Paragraph 22 ist jeder Autofahrer verpflichtet, diese korrekt zu sichern. Hält man sich nicht daran, drohen Geldstrafen von 30 bis 75 Euro und bis zu ein Punkt in Flensburg. »Haustiere sind eine empfindliche und lebhafte Fracht. Damit sie den Fahrer nicht ablenken und bei einer Vollbremsung nicht zum gefährlichen Geschoss werden, müssen sie gesichert sein. Dafür gibt es entsprechendes Zubehör im Fachhandel«, sagt Stephan Schmidt, Leiter der TÜV- Station Gütersloh.
Das richtige Zubehör für jede Größe
Die Auswahl des richtigen Transportutensils sollte an die Größe und das Verhalten des Vierbeiners angepasst sein. Für kleinere Hunde und Katzen bieten sich Transportboxen an, bei größeren Hunden sollte besser der Kofferraum mit Sicherung durch ein Trenngitter genutzt werden. Soll ein Hund auf dem Beifahrersitz mitfahren, muss er mit einem speziellen Sicherheitsgurt angeschnallt werden. Welches Zubehör für das eigene Haustier das richtige ist, muss individuell entschieden werden.
Nützliche Helfer für die Autofahrt
Wer sich auf längere Fahrten beispielsweise zum Osterbesuch bei den Großeltern begibt, sollte nicht nur für eine Verkehrskontrolle, sondern auch für den Notfall gewappnet sein. Laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) müssen immer ein vollständiger Verbandskasten, eine Warnweste sowie ein Warndreieck mitgeführt werden. »Diese sollen die Sicherheit für Pkw-Insassen und andere Verkehrsteilnehmer in Notsituationen gewährleisten. Werden diese Gegenstände nicht mitgeführt, droht ein Verwarngeld von bis zu 35 Euro«, erklärt Stephan Schmidt, Leiter der TÜV-Station Gütersloh.
Zubehör für unerwartete Zwischenfälle
Auch Gegenstände, die nicht gesetzlich zur Mitführung vorgeschrieben sind, können in Alltags- und Notsituationen hilfreich sein. »Eine Flasche Wasser kann sich gerade im Fall einer Überhitzung des Kühlers als wichtiger Helfer erweisen. Allerdings sollte man darauf achten, dass der Kühler vollständig abgekühlt ist, damit man sich nicht verbrennt«, so Schmidt. Muss auf weichem Untergrund ein Reifenwechsel vorgenommen werden, ist es hilfreich, ein kleines Holzbrett im Fahrzeug zu haben, um den Wagenheber zu stabilisieren. Auch ein Radkreuz und Handschuhe sind in diesem Fall nützlich. Wenn sich die Glühlampen der Scheinwerfer einfach auswechseln lassen, können Ersatzlampen im Handschuhfach für Abhilfe sorgen. Um die Konzentration besonders auf längeren Routen aufrechtzuerhalten, eignet sich eine Packung Traubenzucker, um diese kurzzeitig wieder aufzubauen. Die Süßigkeit kann eine zeitnahe Pause jedoch nicht ersetzen.
Über die TÜV Nord Group
»Als anerkannter Technologie-Dienstleister stehen wir weltweit für Sicherheit und Vertrauen. Dabei haben wir die digitale Zukunft fest im Blick. Unabhängige Ingenieure und IT-Security-Fachleute bieten exzellente Lösungen für Sicherheit, Qualität und eine hervorragende Position im Wettbewerb. In mehr als 70 Ländern stärken wir Unternehmen und Partner bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung für Menschen, Technologie und Umwelt.«
Mehr Informationen unter www.tuev-nord.de