Familienstreit vorprogrammiert – viele Erblasser scheuen das Gespräch mit den Erben
Für die meisten Deutschen ist die Weihnachtszeit eine besinnliche und harmonische Zeit. Leider ist aber der Dezember laut Statistischem Bundesamt der Monat, in dem die meisten Menschen sterben. Im vergangenen Jahr waren es 108.792 von insgesamt 985.572 Personen. Neben der Trauer um einen geliebten Menschen bahnt sich dann nicht selten auch ein Familienstreit um das Erbe an.
Den wollen diejenigen, die etwas zu vererben haben, tunlichst vermeiden, indem sie ein Testament errichten - 39 Prozent aller Erblasser haben das vor ihrem Tod auch gemacht. Für 41 Prozent von ihnen ist dabei das Hauptmotiv, Streit in der Familie zu vermeiden. Doch gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Denn tatsächlich ereignen sich in Deutschland unzählige Familiendramen, wenn Familienangehörige bei der Testamentseröffnung erfahren, enterbt oder anderen Angehörigen gegenüber benachteiligt worden zu sein.
Der Kölner Erbrechtsspezialist Dr. Sven Gelbke rät Erblassern deshalb, im Testament oder einem Begleitbrief an die Hinterbliebenen näher zu beschreiben, warum sie wem was vererbt haben. Denn ein Erbe ist nicht gleichzusetzen mit Geld, sondern ist auf der emotionalen Ebene Ausdruck von Liebe oder Ablehnung, so Gelbke. Wenn der Würfel bei der Testamentseröffnung erst einmal gefallen sei, werde aus vielen Erbfällen ein Streitfall. Dann treten lange Zeit schlummernde Konflikte ans Licht. So werden aus Verwandten Gegner vor Gericht.
Gelbke nennt in diesem Zusammenhang einmal die Nesthäkchen-Falle: Die oder der Zuletztgeborene wird in vielen Familien emotional und oft auch materiell bevorzugt. Die Geschwister werden benachteiligt oder fühlen sich zumindest so. Ausgetragen wird dieser Konflikt aber meist erst dann, wenn die Eltern sterben und die Geschwister mit unterschiedlichen Erbquoten bedenken.
Enterbte Familienmitglieder, die den Erblasser vielleicht sogar über Jahre gepflegt haben, sind oft derart enttäuscht, dass sie den emotionalen Stress nicht aushalten und sich zurückziehen statt wenigstens ihren Pflichtteil von den Erben zu verlangen. Um diesen oft schutzlosen Menschen aus der Misere zu helfen, hat Dr. Sven Gelbke mit einem Team von #Juristen, #Mediatoren und weiteren #Fachexperten die Internetplattform »Die Erbschützer« aufgebaut. Die Erbschützer erkämpfen für die Enterbten ihren Pflichtteil – notfalls auch vor Gericht. Die zurückgesetzten Familienmitglieder können sich beruhigt zurücklehnen, weil sie den #Konflikt nicht selbst gegen den Rest der Familie austragen müssen und dabei keinerlei finanzielles Risiko eingehen. Nur wenn die »#Erbschützer« erfolgreich Geld erstreiten, stehen ihnen 14 Prozent Erfolgshonorar zu.
Explosive Konfliktherde beobachtet das Team um Dr. Gelbke auch immer wieder in Patchworkfamilien zwischen Kindern aus erster und zweiter Ehe. Nach der gesetzlichen Erbfolge wären zwar alle eigenen Kinder gleichberechtigt am Erbe beteiligt, unabhängig davon, ob ehelich oder unehelich oder aus welcher Ehe. Doch in der Realität werden häufig gemeinsame Kinder mit dem neuen Ehegatten als »neue Hoffnung der gemeinsamen Stammfortführung« bevorzugt. Psychologisch stellt es eine immense Verletzung dar, wenn der Vater oder die Mutter den neuen Partner und die in dieser Verbindung geborenen Kinder über alles setzt. Den Kindern aus erster Ehe bleibt dann nur der Pflichtteil. Dieser besteht aus der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Gelbke empfiehlt den Kindern, ihre Eltern respektvoll auf die Regelungen im Testament anzusprechen und sie zu fragen, wie sie ihre Vermögensnachfolge geregelt haben oder künftig regeln möchten. Oft sind die Eltern dankbar, wenn die Kinder das Tabuthema brechen und Klarheit geschaffen wird. Bisweilen ist das #Tabu aber so groß, dass die #Eltern die #Kinder bei dieser heiklen Frage als geldgierig beschimpfen. In Wahrheit reagieren sie nur deshalb so emotional, weil sie sich nicht ihrer Endlichkeit stellen wollen.