Kaum Strom, aber große Umweltschäden, schafft die Subventionen für »kleine Wasserkraft« ab
Berlin, 22. April 2022
Die Bundesregierung plant, im Zuge der laufenden Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) die Förderung von kleinen Wasserkraftwerken bis 500 Kilowatt einzustellen. Der #WWF Deutschland begrüßt dieses Vorhaben und verteidigt die geplante AbschaÂÂÂffung der umweltschädlichen Subventionen gegen Kritik aus den Reihen der #Kraftwerksbetreiber.
Dazu sagte Tobias Schäfer, Referent für Gewässerschutz des WWF …
Kleinkraftwerke dürfen künftig keine Subventionierung auf Basis des EEG mehr erhalten. Diese Forderung steht im Einklang mit der klaren Botschaft aus der Wissenschaft. Das kürzlich veröffentlichte »Wasserkraftmemorandum« lässt an den gravierenden Folgen der derzeitigen Wasserkraftnutzung für Gewässerökosysteme und Artenvielfalt keinen Zweifel. Auch das Memorandum fordert mit Nachdruck die Abschaffung der EEG Förderung für Kleinkraftwerke – und zwar nicht nur bis 500 Kilowatt, sondern bis 1 Megawatt.
Es geht hier nicht um Energiesicherheit. Die sogenannte kleine Wasserkraft bis ein Megawatt leistet mit weniger als 0,5 Prozent einen marginalen Beitrag zur Stromerzeugung. Es geht um umweltschädliche Subventionen und ihre Folgen für die Biodiversität: Die Wasserkraft hat das Artensterben in unseren Gewässern und den Einbruch der Wanderfischpopulationen maßgeblich mitverursacht. Unzählige Fische werden täglich in Wasserkraftturbinen durch den Wolf gedreht. Besonders betroffen sind Wanderfische wie der vom Aussterben bedrohte Aal. Kleinkraftwerke und Querbauwerke sind einer der Hauptgründe dafür, dass Deutschland seine rechtlich verbindlichen Umweltziele für den Zustand der Gewässer verfehlt.
Mit der Stilllegung und dem Abriss von Kleinkraftwerken kann der Wasserkraftsektor echte ökologische Verbesserungen befördern. Andere Länder sind uns da weit voraus. Das Beispiel Finnland zeigt, dass nach der Abschaffung von Subventionen die Renaturierung von Flüssen in Schwung kommt. Daher gehört auch die EEG Förderung für Wasserkraftwerke bis 1 Megawatt abgeschafft.