Kreis Gütersloh, Erfolg für OWL Jobcenter, Beschäftigte und Arbeitgeber, Arbeitsmarkt nimmt in 3 Jahren mehr als 2.300 langjährig Arbeitslose auf
Gütersloh, 27. September 2022
Die Geschäftsführungen der 7 Jobcenter in OWL haben jetzt eine Zwischenbilanz zum sogenannten Teilhabechancengesetz gezogen. Fazit: »Die neu geschaffenen Fördermöglichkeiten zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und zur Teilhabe am Arbeitsmarkt, mit denen Arbeitgeber Zuschüsse zu den Bruttopersonalkosten in Höhe von 50 bis 100 Prozent für die Dauer von 2 bis 5 Jahren erhalten können, zeigen Wirkung«, sagt Rolf Erdsiek, Leiter der Abteilung Arbeit und Ausbildung im Jobcenter Kreis Gütersloh.
Insgesamt haben die 7 #Jobcenter in #Ostwestfalen #Lippe seit Inkrafttreten der neuen Förderung 2019, also in 3 Jahren, 2.331 Arbeitsverhältnisse gefördert.
Fast die Hälfte, nämlich 1.073 beziehungsweise 46 Prozent aller neu geschaffenen Arbeitsverhältnisse entfielen dabei auf die gewerbliche Wirtschaft. Hier reichen die Aufgabenbereiche über Helfer in Produktion und #Lager, #Bau und #Gartenbau und #Landschaftsbau über die #Pflege und Reinigung von Betriebsfahrzeugen und dem Taxifahrer bis hin zum Einsatz in #Gastronomie und in Pflegeeinrichtungen. »Über den hohen Anteil der gewerblichen Wirtschaft freuen wir uns besonders, da hier die Übernahme in eine Anschlussbeschäftigung besonders hoch ist«, weiß Erdsiek aus bisherigen Erfahrungen zu berichten. Ein eigens über das Programm finanzierte Coaching hilft dabei, die Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu stabilisieren und weiterzuentwickeln.
14 Prozent der Arbeitsverhältnisse (in Summe 320) sind bei Trägern der freien Wohlfahrtspflege eingerichtet und hier vor allem in der Seniorenbetreuung, in Pflegeeinrichtungen, bei der Auslieferung von Essen, bei Kleiderkammern und Tafeln. Sie leisten damit einen deutlichen Beitrag für unser Gemeinwohl. Ebenso die bei öffentlichen Arbeitgebern Beschäftigten (12 Prozent), die dort überwiegend als Unterstützung der Schulhausmeister, in der Grünpflege öffentlicher Anlagen und in den Küchen der Kindertagesstätten beschäftigt sind. Die anderen 28 Prozent der geförderten Arbeitsverhältnisse leisten ihren Dienst in Projekten kleinerer und größerer Beschäftigungsträger, wie die Mitarbeit in Gebrauchtwarenkaufhäusern, die Abholung und Aufarbeitung von Möbeln und Fahrrädern, die Pflege und Reinigung von Wohnquartieren und öffentlichen Anlagen. Insgesamt tragen die neuen Förderinstrumente somit auf breiter Front dazu bei, den Arbeitskräftebedarf, der sich quer durch nahezu alle Wirtschaftsbereiche zieht, zu verringern.
Arbeitsaufnahmen in geförderte Beschäftigung |
Gewerbliche Wirtschaft |
Träger der Wohlfahrtspflege |
Kommunen und Eigenbetriebe |
Beschäftigungsträger |
Paragraph 16 e Sozialgesetzbuch II, 2 jährige Förderung für mind, zweijährige Arbeitslose: 1. Jahr 75 Prozent, 2. Jahr 50 Prozent. |
394 |
38 |
18 |
45 |
Paragraph 16 i Sozialgesetzbuch II, 5 Jahre Förderung für Langzeitleistungsbezieher (mindestens 6 Jahre), 2 Jahre 100 Prozent, dann 90, 80, 70 Prozent |
679
|
282 |
254 |
624 |
Zusammen |
1.073 |
320 |
272 |
669 |
Übersicht
Die Beratungsaktivitäten und Vermittlungsaktivitäten der Jobcenter in der Region #OWL haben unterm Strich 2.331 mal ehemals langjährig Arbeitslosen wieder eine Chance auf ein »Zurück in den Beruf« gegeben. Der erste und vielversprechende Aufschlag ist damit gemacht. Denn bereits in den ersten 3 Jahren sind 148 Arbeitsverträge unbefristet verlängert worden und die Abbruchquoten, wenn also ein Arbeitgeber oder Arbeitnehmer die Zusammenarbeit vorzeitig beendet, sind extrem gering. »Daher gilt ein besonderes Dankeschön allen beteiligten Arbeitgebern der Region, die sich auf das neue Instrument einlassen und insbesondere auch weitere Qualifizierungsbedarfe im Betrieb aufgreifen«, so Erdsiek. Denn mittelfristiges und langfristiges Ziel über die Förderung hinaus ist eine dauerhafte und nachhaltige Integration als #Arbeitskraft oder sogar als Fachkraft auf dem regulären Arbeitsmarkt.
Übrigens hängt die Höhe und Dauer der Förderung individuell von der Dauer der vorhergehenden Arbeitslosigkeit und des Leistungsbezuges ab. Auskunft über die verschiedenen Fördermöglichkeiten erteilt im örtlichen Jobcenter Jan Philipp Strauch, zuständiger Sachgebietsleiter, Telefon +4952414395, E Mail j.strauch@Kreis-Guetersloh.de.
Offen ist derzeit noch, wie es mit dem Förderinstrument weitergeht; der erste Referentenentwurf zum neuen »Bürgergeld« sieht vor, dass das Teilhabechancengesetz, das zunächst bis 2014 befristet ist, fortgesetzt werden soll – entscheidend aus Sicht der Praxis wird sein, wie die Bundesregierung die weitere Förderung finanziell ausstattet. Die Diskussion dazu zwischen Finanzministerium und Arbeitsministerium in Berlin ist eröffnet.