Münster, HBG Stiftung anerkannt
Münster, Billerbeck, 27. Oktober 2022
Regierungspräsident Andreas Bothe hat am 26. Oktober 2022 in einer kleinen Feierstunde die Anerkennungsurkunde für die gemeinnützige »Hermann und Bernadette Branse geborene Geers«, kurz HBG Stiftung, an die Stiftungsgründerin, Bernadette Branse, geborene Geers, übergeben.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Pflegewissenschaft und der Pflegeforschung. Der Stiftungszweck wird dabei insbesondere durch Vergabe von Stipendien an Studierende der Pflegewissenschaft, Unterstützung von Pflegeforschungsvorhaben mit dem Ziel der Promotion sowie der Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen verwirklicht.
Die #Stiftung wird durch einen Vorstand verwaltet. Dem Vorstand soll zudem ein wissenschaftlicher Beirat zugeordnet sein. Dem ersten Vorstand gehören die Stifterin, Bernadette Branse, als Vorsitzende auf Lebenszeit, Corina und Georg Köpff sowie Margret Rölver als Schriftführerin an. Dem wissenschaftlichen Beirat gehören Prof. Dr. Inge Eberl und Dr. Bernhard Holle an.
»Es braucht eine wissenschaftliche Fundierung im Bereich der #Pflege, heute mehr denn je. Nur auf dem Wege ihrer Emanzipation, die ihre Bedeutung weit mehr als bisher in das Bewusstsein der Menschen rückt, wird man dem stetigen Pflegenotstand entgegenwirken. Nur mit einem umfassenden Pflege-Begriff unserer Welt, die mehr ist als die #Umwelt, von der wir so oft reden, können wir diese nachfolgenden Generationen in einem im besten Wortsinne gepflegten Zustand übergeben«, sagte Bernadette Branse während des Anerkennungstermins.
Regierungspräsident Andreas Bothe pflichtete ihr bei und stellte die Bedeutung der Stiftung noch einmal heraus: »Pflegewissenschaft und Pflegeforschung sind mehr als nur Begrifflichkeiten. Die Notwendigkeit dieser wissenschaftlichen Gebiete wird in der Zukunft immer stärker in den Fokus der Menschen rücken. Ich freue mich deshalb besonders, Ihnen heute diese Anerkennungsurkunde für Ihre Stiftung, mit der sie eine fundierte Wissenschaft im Bereich der Pflege unterstützen, überreichen zu dürfen.«
Das Anfangsvermögen der Stiftung beträgt 300.000 Euro. Das Anfangsvermögen gliedert sich in 100.000 Euro Grundstockvermögen und 200.000 Euro sonstiges Vermögen. Das Grundstockvermögen ist in seinem Wert grundsätzlich ungeschmälert zu erhalten. Das sonstige Vermögen ist zum Verbrauch bestimmt.
Die HBG Stiftung ist mit ihrer Anerkennung die 84. Stiftung für den Kreis Coesfeld und die 711. Stiftung im Regierungsbezirk #Münster.