Entschädigung bei Flugverspätung
Der Flugverkehr hat sich nach der #Pandemie weitestgehend normalisiert. Auch deshalb ist in der anstehenden Urlaubssaison wieder mit einer steigenden Anzahl von Flugverspätungen zu rechnen. Für die Reisenden ist ein solcher Vorfall meist ein großes Ärgernis.
Dabei schützt sowohl das Montrealer Übereinkommen von 1999 als auch die Fluggastrechte-Verordnung der Europäischen Union (EU) von 2004 die Rechte der Reisenden. Beide Abkommen verpflichten die verantwortlichen Airlines zu beachtlichen Erstattungs- und Entschädigungszahlungen. Wann sind Verbraucher berechtigt, Forderungen geltend zu machen?
Voraussetzungen für eine Entschädigung
Wer daran denkt, demnächst in den Flieger zu steigen, sollte seine Fluggastrechte kennen. Kommt es bei der Reise zu Verspätungen, kann von der Fluggesellschaft Schadensersatz gefordert werden. Wichtig ist es, als Passagier eine bestätigte Buchung zu besitzen und pünktlich einzuchecken.
Die Grundlage zur Berechnung der Flugverspätung ist der Moment, wenn sich am Zielflughafen die Flugzeugtüren öffnen. Liegt dann eine Verspätung vor, die drei Stunden überschreitet, tritt das Recht auf eine Entschädigung in Kraft.
Die Höhe der Erstattung und des Schadenersatzes
Die betroffene Airline muss die Entschädigung für jeden Fluggast bezahlen, der in Besitz eines gültigen Tickets ist. Der Geldbetrag wird entweder in bar ausgezahlt oder auf das Konto überwiesen. Gutscheine oder Prämienmeilen müssen vom Passagier nicht akzeptiert werden.
Erstattungen bei verspäteter Ankunft
Die Höhe der Entschädigung ergibt sich nicht aus den tatsächlichen Flugkilometern, sondern wird anhand der Entfernung in Luftlinie berechnet. Die Beträge sind wie folgt gestaffelt:
- 250 Euro für Entfernungen bis 1.500 km
- 400 Euro für Entfernungen bis 3.500 km
- 600 Euro für Entfernungen über 3.500 km
Unterstützungsleistungen bei verspätetem Abflug
Verzögert sich der Abflug um mindestens zwei Stunden, besteht ein Anspruch auf Verpflegung. Die Fluggesellschaft muss ein Essen samt Getränken servieren. Bei einer Verspätung, die fünf Stunden überschreitet, ist der Passagier berechtigt, vom Flug zurückzutreten und kann eine Flugpreiserstattung durchsetzen. Entsteht die #Verspätung bei einem Zwischenziel, ist die Airline verpflichtet, für die Beförderung zum Ausgangsflughafen zu sorgen.
Wurde der Flug auf den nächsten Tag verschoben, hat der #Passagier ein Anrecht auf eine Übernachtung, einschließlich der zugehörigen Beförderung. Sollte die Fluggesellschaft weder Unterkunft noch Verpflegung anbieten, kann der Fluggast das Notwendige selbst veranlassen. Die anfallenden Kosten übernimmt die Airline dann im Nachhinein. Es empfiehlt sich, alle diesbezüglichen Belege aufzubewahren, um die Ansprüche nachzuweisen.
Schadensersatzforderungen bei Flugverspätungen
Die betroffene Airline ist zudem verpflichtet, konkrete weitergehende Folgeschäden auszugleichen, die durch eine verspätete Ankunft entstanden sind. In der Regel entstehen diese durch verpasste Termine. Davon betroffen sind nicht nur geldwerte Nachteile, sondern auch immaterielle Schäden. Obendrein können eventuell anfallende Kosten für einen Rechtsbeistand als Schadensersatzleistung geltend gemacht werden.
Allerdings ist der Betrag bei 6.000 Euro pro Passagier gedeckelt. Zusätzlich können bis zu 1.500 Euro Schadensersatz gefordert werden, wenn das Gepäck von einer Verspätung betroffen ist. In beiden Fällen muss das Recht auf Schadensersatz anhand von Quittungen für Hotel, Verpflegung und durch die Verspätung notwendig gewordenen Anschaffungen wie Hygieneartikel oder Kleidung nachgewiesen werden.
Reisepreisminderung bei Pauschalreisen
Bei Pauschalreisen greift die Regelung der Reisepreisminderung, die ab einer vierstündigen Verspätung angewendet wird. Für jede weitere Stunde können 5 Prozent des Kaufpreises zurückgefordert werden. Allerdings werden auf diese Weise höchstens 20 Prozent des Flugpreises erstattet. Sofern sich die Reise erheblich verkürzt, können Schadensersatzforderung geltend gemacht oder von der Reise Abstand genommen werden.
Kann die Fluggesellschaft berechtigte Ansprüche ablehnen?
In bestimmten Fällen kann die Airline Zahlungen verweigern. Dazu zählen Streiks, politische Unruhen, Unwetter und Naturkatastrophen. Dabei muss die Fluggesellschaft nachweisen, dass alle Maßnahmen getroffen wurden, um Unannehmlichkeiten für die Passagiere zu reduzieren.
Wie wird die Entschädigung eingefordert?
Damit die Auszahlung der Entschädigungsleistungen reibungslos vonstattengeht, sollten die betroffenen Passagiere schon während der Wartezeit aktiv werden. Das folgende Vorgehen wird empfohlen:
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Sofern es möglich ist, sollte die Fluggesellschaft die Verspätung schriftlich bestätigen.
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Kontaktdaten mit anderen Passagieren desselben Flugs austauschen.
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Der gesamte Ablauf der Flugverspätung sollte dokumentiert werden.
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Alle Zahlungsbelege für #Hotel, #Mietwagen und #Lebensmittel sind zu sammeln.
Sollte die Airline eine Zahlung verweigern, können die Ansprüche über einen Anwalt geltend gemacht werden. Oder die Geschädigten beauftragen ein auf Flugverspätungen spezialisiertes Portal. Dann erhalten sie ihr Geld abzüglich einer Provision innerhalb von 24 Stunden.