Auswärtiges Amt zur Beantragung von Haftbefehlen am Internationalen Strafgerichtshof

  • Zur Beantragung von Haftbefehlen durch den Chefankläger am Internationalen Strafgerichtshof erklärte ein Sprecher des Auswärtigen Amts am 20. Mai 2024 …

Berlin, 20. Mai 2024

Der Internationale #Strafgerichtshof ist eine elementare Errungenschaft der #Weltgemeinschaft, die Deutschland immer unterstützt hat. Deutschland respektiert seine Unabhängigkeit und seine Verfahrensabläufe wie die aller anderen internationalen Gerichte. Dazu gehört, dass die Vorverfahrenskammer nun erst einmal über die Anträge des Chefanklägers auf die Ausstellung von Haftbefehlen zu entscheiden hat. Das #Gericht wird dabei eine Reihe schwieriger Fragen zu beantworten haben, einschließlich gerade auch der Frage seiner Zuständigkeit und der Komplementarität von Ermittlungen betroffener Rechtsstaaten, wie es #Israel einer ist.

Durch die gleichzeitige Beantragung der Haftbefehle gegen die #Hamas Führer auf der einen und die beiden israelischen Amtsträger auf der anderen Seite ist der unzutreffende Eindruck einer Gleichsetzung entstanden. Jedoch wird das Gericht nun sehr unterschiedliche Sachverhalte zu bewerten haben, die der Chefankläger in seinem Antrag ausführlich dargestellt hat.

Die Hamas Führer verantworten ein barbarisches Massaker,  bei dem am 7. Oktober 2024 in Israel Männer, Frauen und Kinder auf brutalste Weise gezielt ermordet, vergewaltigt und verschleppt wurden. Die Hamas hält weiterhin israelische Geiseln unter unsäglichen Bedingungen gefangen, greift Israel mit Raketen an und missbraucht die Zivilbevölkerung in Gaza als menschliche Schutzschilde.

Die israelische Regierung hat das Recht und die Pflicht, ihre Bevölkerung davor zu schützen und dagegen zu verteidigen. Klar ist, dass dabei das humanitäre Völkerrecht mit all seinen Verpflichtungen gilt. MehrExternal Link