Das Selbsthilfefördergremium im Kreis Gütersloh besteht aus VertreterInnen der gesetzlichen Krankenkassen, VertreterInnen der Selbsthilfegruppen und einer Mitarbeiterin der Bürgerinformation Gesundheit und Selbsthilfekontaktstelle (BIGS) des Kreises Gütersloh.
Dieses Gremium berät die Anträge der Selbsthilfegruppen auf pauschale Förderung. In diesem Jahr wurden 84 Gruppen mit rund 60.000 Euro gefördert. Mit diesem Geld werden die Grundkosten einer Selbsthilfegruppe (zum Beispiel Porto, Fotokopien, Telefonkosten) unterstützt.
»Die Zusammenarbeit zwischen Selbsthilfe und Krankenkassen funktioniert im Kreis Gütersloh hervorragend«, so Claudia Voß von der SVLFG- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, »so konnte bereits vier Wochen nach Ablauf der Antragsfrist das Geld an die Selbsthilfegruppen überwiesen werden«. Zusätzlich zu dieser finanziellen Anerkennung möchten wir uns aber auch bei den vielen Aktiven der Selbsthilfegruppen im Kreis Gütersloh für ihr Engagement bedanken. Diese Arbeit kann nicht hoch genug eingeschätzt werden.«
Zusätzlich zur Pauschalförderung können die Selbsthilfegruppen bei den Krankenkassen das ganze Jahr über Anträge zur Projektförderung stellen.
Fragen zum Förderverfahren können bei den Mitarbeiterinnen der BIGS (Telefon (05241) 82-3586) gestellt werden oder bei den Krankenkassen vor Ort.