Im Herbst nehmen Wildunfälle drastisch zu: Während sich unterjährig 100 Wildunfälle pro Tag ereignen, steigt die Zahl laut der HUK-COBURG in den Monaten Oktober/November auf 160 Unfälle pro Tag an. Besonders hoch ist die Unfallgefahr in der Dämmerung und auf Straßen, die an Wäldern oder Feldern vorbeiführen. Autofahrer müssen hier immer damit rechnen, dass Wildtiere die Straße queren. Mit einer umsichtigen Fahrweise lässt sich mancher Unfall vermeiden. Konkret heißt das, die Straßenränder im Auge behalten und immer bremsbereit sein. Denn oft taucht das Wild in einer Entfernung von nur 20 Metern oder noch weniger vor der Kühlerhaube auf und das auch meist nicht allein, sondern im Rudel. Schnellfahrer haben keine Chance zu bremsen. Wichtig ist auch, sofort abzublenden und zu hupen.
Was tun, wenn der Unfall trotzdem passiert? Sofort die Warnblinkanlage anschalten, Warnweste anziehen, die Unfallstelle mit einem Warndreieck sichern und die Polizei verständigen. In den meisten Bundesländern ist der Anruf ohnehin obligatorisch. Die Beamten informieren den Jagdpächter, nehmen den Unfall auf und erstellen eine Bescheinigung über den Wildunfall. Letztere braucht der Versicherer, sobald der Schaden die 1.000 Euro-Grenze übersteigt. Und das ist eher die Regel als die Ausnahme. Nach den Erfahrungen der HUK-Coburg kostet ein Wildschaden durchschnittlich 2.500 Euro.
Wildschäden: Welche Versicherung greift
Das Risiko eines Wildunfalls ist hoch: Pro Jahr kommt es laut GDV deutschlandweit zu mehr als 260.000 unliebsamen Begegnungen zwischen Auto und Wild. Für Schäden, die durch eine Karambolage mit Tieren jeglicher Art entstehen, ist die Teilkasko-Versicherung zuständig. Wichtig für Versicherte mit einer Vollkasko-Versicherung: Zwar beinhaltet die immer eine Teilkasko-Versicherung, jedoch wirkt sich ein hier entstandener Wildschaden nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt der Vollkasko aus.
Oft kollidiert ein Fahrzeug aber gar nicht direkt mit dem Tier, sondern der Autofahrer erschreckt und verreißt das Lenkrad. Ein anderes Unfallszenario: Der Autofahrer weicht bewusst aus, um nachweislich einen größeren Schaden zu vermeiden. Auch in solchen Fällen zahlt die Teilkasko-Versicherung. Gemäß der aktuellen Rechtsprechung muss der Fahrer dafür aber schon den Zusammenprall mit Wildschwein, Reh oder Hirsch vermieden haben und einen Zeugen benennen können.
Wer für Hase und Co. ausweicht, steht aber auch nicht ohne Versicherungsschutz da. Vorausgesetzt er hat eine Vollkasko-Versicherung. Sie übernimmt normalerweise die Schäden, die durch ein derartiges Ausweichmanöver entstehen.