E-Scooter stehen kurz vor der Straßenzulassung. Gut möglich, dass einige Modelle, die derzeit im Handel erhältlich sind, gar nicht auf Straße oder Gehweg dürfen. Denn dafür müssen die E-Flitzer Vorgaben aus der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge erfüllen. Deshalb sollten Verbraucher noch mit dem Kauf eines E-Scooters warten. Für Käufer lässt sich dann am Typenschild leicht erkennen, ob ein E-Scooter öffentlich genutzt werden darf.
E-Scooter erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Wenn der Bundesrat Mitte Mai dem Verordnungsentwurf zustimmt, dürfen E-Scooter in Deutschland auch im öffentlichen Verkehr fahren. Allerdings müssen sie dafür laut Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge bestimmte Vorgaben (zum Beispiel zwei voneinander unabhängige Bremsen) erfüllen.
Vor dem Hintergrund anhaltender Klimadiskussionen ist das jetzt für manch einen der geeignete Zeitpunkt, über den Kauf eines E-Rollers nachzudenken. Die letzten Meter zwischen Haltestelle und Büro oder Schule lassen sich dann einfach, schnell und relativ klimaverträglich zurücklegen.
Derzeit sind auch bereits viele Modelle im Handel erhältlich. Doch mit dem Kauf sollten Verbraucher warten, bis die Verordnung verabschiedet ist. Dann erst steht fest, welche Vorgaben ein E-Scooter erfüllen muss, um im öffentlichen Verkehr genutzt werden zu dürfen. Schließlich wäre es ärgerlich, mehrere hundert Euro für ein Fortbewegungsmittel auszugeben, mit dem man später nur auf Privatgrund herumflitzen darf.
An einem sogenannten Typenschild können Käufer dann leicht erkennen, ob ein E-Scooter die Voraussetzungen erfüllt. Dieses Typenschild mit der Bezeichnung »Elektrokleinstfahrzeug« befindet sich meist auf der Unterseite oder am Rahmen des Fahrzeugs. Dadurch weist der Hersteller nach, dass der E-Scooter die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Fehlt ein solches Typenschild, sollte der Verbraucher, wenn er den E-Scooter im öffentlichen Verkehr nutzen möchte, von einem Kauf absehen.
E-Scooter versichern
Vor dem Losfahren muss der Roller aber Kfz-versichert werden. Dazu braucht die Versicherung die Identifikationsnummer auf dem Typenschild. Erst dann kann die Versicherungsplakette für das Schutzblech mitgenommen werden. Ignorieren ist unklug: Fahren ohne Plakette ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, für die ein Bußgeld fällig werden kann.