Kreis Gütersloh (FK) Überholen darf nur, wer überblicken kann, dass während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen werden kann. Ebenso muss eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen werden können. Laut Straßenverkehrsordnung haben sich alle Verkehrsteilnehmenden an diese Regeln zu halten. Das heißt, ob man mit dem Rad, einem E-Bike oder als Autofahrer anderen Verkehrsteilnehmenden (auch Fußgänger) überholen möchte, sollte sichergestellt sein, dass keiner gefährdet oder behindert wird.
Konkreter wird das Gesetz, wenn es um das Überholen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Führenden von Elektrokleinstfahrzeugen durch Kraftfahrzeugführende (Autos, LKWs et cetera) geht. Hier ist ein Abstand von 1,5 Meter innerorts und sogar zwei Meter außerhalb geschlossener Ortschaften einzuhalten. Überholt man einen Fahrradfahrenden, welcher ein Kind transportiert, ist generell ein Abstand von zwei Metern einzuhalten. Um sicher zu gehen, sollte man bei Kindern eher einen größeren Abstand einhalten, da gerade bei ihnen noch mit größerer Unsicherheit beim Radfahren gerechnet werden muss. Absehen müssen Autofahrende von ihrem Überholvorgang, wenn sie nicht mit ausreichendem Seitenabstand zu beispielsweise Fahrradfahrenden überholen können.
Überholen sich Radfahrende, beziehungsweise E-Bike-Fahrende gegenseitig, ist sicherzustellen, dass ein Überholen ohne jegliche Behinderung stattfinden kann. Ist dies nicht möglich, muss geduldig auf eine Möglichkeit gewartet werden.
Die Kreispolizeibehörde Gütersloh beabsichtigt auch im Jahr 2021 mit der "Aktion Radschlag" den Zahlen der Verkehrsunfälle mit Radfahrenden, die hierdurch zum Teil schwerste Verletzungen erleiden, entgegenzuwirken. Die Zahl der verunglückten Radfahrenden im Kreis Gütersloh ist unverändert zu hoch. Der Anteil verunfallter Radfahrender an der Gesamtzahl der Verkehrsunfälle im Jahr 2020 lag bei ca. 40 Prozent (2019: circa 36 Prozent). Durch die pandemische Ausbreitung im vergangenen Jahr und den damit einhergehenden Einschränkungen bewegten sich merklich weniger Menschen im Straßenverkehr. Hierdurch sank zwar grundsätzlich auch die Zahl der Verkehrsunfälle mit Radfahrenden, es gab im Jahr 2020 aufgrund der Einschränkungen aber auch prozentual weniger Fahrzeugverkehr. (2019: VU mit Radfahrenden 806 mit 622 verletzten Personen; 2020: VU 753 mit 561 verletzten Personen).