158,4 – das ist am Mittwoch, 5. Mai, die vom Robert Koch-Institut festgestellte Inzidenz, also die COVID-19-Fälle der vergangenen sieben Tage/100.000 Einwohner. Bereits einen Tag zuvor lag die Inzidenz unter 165 und diese Marke entscheidet über Schulschließungen, also ob Wechselunterricht möglich ist oder ob Schulen in den Distanzunterricht gehen müssen. Ob frühestens am Montag, 10. Mai, wieder Wechselunterricht möglich sein wird, lässt sich nach derzeitigem Stand nicht sagen. 165 ist der Wert, der in der sogenannten Bundes-Notbremse festgelegt ist. Wird dieser an fünf Werktagen, darunter versteht man die Tage Montag bis Samstag, in Folge unterschritten, ist ein Ende des Distanzunterrichtes in Sicht. Ab welchem Tag wieder in den Wechselunterricht gestartet werden kann ergibt sich aus einem Zusammenspiel der bundesgesetzlichen Vorgaben mit der Coronabetreuungsverordnung des Landes NRW. Konkret bedeutet das, dass der Wechselunterricht am ersten Montag nach der Bekanntgabe des Wegfalls der Verpflichtung zum Distanzunterricht durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) starten kann.
Sollte die Inzidenz im Kreis Gütersloh also bis zum Samstag, 8. Mai, unter 165 bleiben, können sich Lehrer, Eltern und Schüler auf den Wechselunterricht ab Montag einstellen.
Die Abteilung Gesundheit weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass die Inzidenzen teilweise große Sprünge im zweistelligen Prozentpunktebereich machen und bei dem derzeitigen diffusen Infektionsgeschehen eine Prognose schwer möglich sei.
Umgekehrt, so die Regelung der Bundes-Notbremse, muss die Umstellung vom Wechselunterricht auf den Distanzunterricht bereits erfolgen, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte sogenannte 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet. Dann müssen die Schulen am übernächsten Tag in den Distanzunterricht gehen. Das MAGS gibt in diesem Fall für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt den Beginn des Distanzunterrichts bekannt.
Und wann dürfen wieder alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig in die Schule? Die Inzidenz, die über Präsenz- und Wechselunterricht in den Schulen entscheidet, ist in der Bundes-Notbremse bei 100 festgelegt, das Verfahren bei Über- oder Unterschreiten der Grenze ist das gleiche.