Die Zweitimpfung bei unter 60-Jährigen erfolgt im Impfzentrum des Kreises Gütersloh grundsätzlich mit dem Impfstoff des Herstellers »BioNTech/Pfizer«. Unter 60-Jährige, die auf eine Zweitimpfung mit »AstraZeneca« bestehen, müssen ihren Haus- oder Facharzt kontaktieren, da nur diese den Impfstoff sicher bekommen. In einer Pressemitteilung vom 4. Mai hatte das Impfzentrum Personen unter 60 Jahren das Angebot gemacht, sich nach ihrer Erstimpfung auch mit »AstraZeneca« zweitimpfen zu lassen. Dieses Angebot muss jetzt eingeschränkt werden, weil das Land NRW den Impfstoff ausschließlich den Hausarztpraxen zuteilt.
Sollte der Haus- oder Facharzt die Impfung mit »AstraZeneca« nicht durchführen, versucht das Impfzentrum den Impfstoff zu bekommen – kann dies aber nicht garantieren. Das Impfzentrum hat auch noch keine Lieferzusage vom Land NRW erhalten. Die Ersatztermine für dieses freiwillige Angebot sind vorher über die Impfzentrum-Hotline unter Telefon (05241) 85-2960 abzusprechen. Die Personen können nicht einfach so zum Impfzentrum kommen und den Impfstoff von »AstraZeneca« verlangen. »Wir können die Zweitimpfung mit ›AstraZeneca‹ nicht garantieren«, so Dr. Michael Hanraths, ärztlicher Leiter des Impfzentrums. »Bislang können wir nur die Zweitimpfung mit ›BioNTech‹ zusagen.«
Die über 60-jährigen Personen bekommen ihre Zweitimpfung mit »AstraZeneca« im Impfzentrum, wenn auch ihre Erstimpfung dort erfolgte.
Die generelle Freigabe des Impfstoffes von AstraZeneca betrifft ausschließlich die Praxen und nicht das Impfzentrum.