Lichtblicke für Gastronomen, Hoteliers und Messe-Veranstalter in Nordrhein-Westfalen und in Gütersloh. Die Landesminister für Gesundheit und für Wirtschaft, Karl-Josef Laumann (CDU) und Andreas Pinkwart (FDP), gaben konkrete Öffnungsperspektiven bekannt. In Düsseldorf erläuterten sie, was mit der aktualisierten Corona-Schutzverordnung ab dem 15. Mai 2021 gilt.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung reduziert angesichts sinkender Infektions- und steigender Impfzahlen zahlreiche Beschränkungen und schafft gleichzeitig einen belastbaren Rahmen für schrittweise Öffnungen. Die bisher in Nordrhein-Westfalen ergriffenen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Rahmen der Bundesnotbremse gelten für Kreise und kreisfreie Städte mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 fort. Die sinkenden Inzidenzwerte in ganz Nordrhein-Westfalen und die zunehmende Beschleunigung der Impfkampagne lassen jedoch erste vorsichtige Öffnungsschritte für Kreise und kreisfreie Städte mit stabilen 7-Tage-Inzidenzen unter 100 beziehungsweise unter 50 zu und eröffnen damit klare Perspektiven für den Sommer.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: »Für Entwarnung ist es noch zu früh. Die Pandemie ist noch nicht überwunden. Viele Menschen kämpfen noch immer auf den Intensivstationen um ihr Leben. Aber: Wir sehen einen deutlichen Hoffnungsschimmer. Seit Anfang Mai ist die 7-Tage-Inzidenz deutlich von 163,9 auf heute 116,1 gefallen. Auch die Fallzahlen der beatmeten Corona-Patientinnen und Corona-Patienten sind seit dem 1. Mai um rund sieben Prozent auf nunmehr 781 gesunken. Zudem haben inzwischen mehr als ein Drittel der Menschen in Nordrhein-Westfalen bereits die Erstimpfung erhalten. Daher können wir nun vorsichtig und mit Augenmaß wichtige Öffnungsschritte gehen, auf die wohl fast alle sehnsüchtig warten.«
Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: »Es ist erfreulich, dass die Inzidenzwerte derzeit stark rückläufig sind. Dies ist auch eine gute Nachricht für das wirtschaftliche Leben in Nordrhein-Westfalen: Für die Gastronomie und Hotellerie wird dadurch die Rücknahme von Einschränkungen möglich, auf die viele lange gewartet haben. Für den Einzelhandel sind ebenfalls Erleichterungen vorgesehen – und für Messen erhalten Veranstalter und Aussteller endlich eine Planungsgrundlage.«
Bei Inzidenzwerten von über 100 gelten wie bisher auch die Regelungen der Bundesnotbremse. Fallen die Inzidenzwerte in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt unter 100, erfolgen Öffnungsschritte in einem zweistufigen Verfahren. Die erste Stufe mit vorsichtigen Öffnungen gilt für Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzwerten zwischen 100 und 50. Die zweite Stufe gilt für Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzwerten unter 50. Vor allem in der ersten Stufe sind die Öffnungsschritte weiterhin an negative Testergebnisse geknüpft, um für weitere Sicherheit zu sorgen und durch ein größeres Testgeschehen Infektionsketten schnell und gezielt unterbrechen zu können. Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene negativ Getesteten gleich, zudem werden sie bei Personenbegrenzungen nicht mitgezählt.
Eingeschränkte Öffnungen der Außengastronomie werden wieder erlaubt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf Werktagen unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Das traf laut Pinkwart am Mittwoch, 12. Mai 2021, auf sieben Kreise in Nordrhein-Westfalen zu. Voraussetzung sei eine verminderte Gästezahl: »Zugang haben Getestete, Geimpfte und Genesene.« Innenbereiche dürfen ab einer Inzidenz unter 50 wieder geöffnet werden.
Hotels
Für private Gäste dürfen Hotels unter Auflagen bei einer stabilen Wocheninzidenz unter 100 wieder öffnen. »Stabil« bedeutet, dass der Wert in der jeweiligen Kommune an mindestens fünf Tagen unter diesem Wert liegt. Die Erlaubnis ist auf maximal 60 Prozent der Hotelkapazitäten begrenzt, jedenfalls solange bis die Inzidenz unter 50 fällt. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) begrüßte die Perspektiven, forderte aber eine einfache und unbürokratische Kontrolle. Es müsse ausreichen, wenn ein Gast ein Dokument vorzeige. »Weitere Prüfungen oder gar eine Dokumentation der Zutrittsberechtigung« seien den Wirten nicht zuzumuten, sagte Haakon Herbst, Regionalpräsident im Dehoga Nordrhein-Westfalen.
Camping
Übernachtungen in Ferienwohnungen sowie auf Camping- und Wohnmobilplätzen werden bei einer stabilen Wocheninzidenz von unter 100 für negativ Getestete, Geimpfte und Genesene wieder möglich. Der ADAC rechnet mit einer noch stärkeren Nachfrage als 2020.
Einzelhandel
Bei einer Inzidenz von unter 100 dürfen alle Geschäfte öffnen – ohne Terminbuchung, aber nur für eine begrenzte Zahl getesteter Kunden.
Messen
Als erstes Bundesland eröffnet Nordrhein-Westfalen laut Pinkwart auch Messen wieder eine Perspektive. Dese werden mit beschränkter Besucherzahl und nach demselben Flächenschlüssel vom September 2020 erlaubt, wenn die Inzidenz unter 50 liegt. Für Kongresse und Tagungen sollen die gleichen Regeln gelten.
Kultur
In Regionen mit einer Wocheninzidenz unter 100 werden kulturelle Freiluft-Veranstaltungen mit bis zu 500 Gästen erlaubt. Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist nach vorheriger Terminbuchung möglich. Zulässig ist in geschlossenen Räumen maximal ein Besucher pro 20 Quadratmeter Ausstellungsfläche.
Bildung
Für eine schrittweise Rückkehr zur Normalität in Kitas, Schulen und Hochschulen strebt Laumann eine landeseinheitliche Lösung an. Sie soll greifen, wenn die Wocheninzidenz landesweit unter 100 liegt. Anfang kommender Woche ab dem 17. Mai 2021 werde es dazu Gespräche zwischen den Ministerien für Gesundheit, Kinder, Schule und Hochschulen geben.
Freizeit
Bei einer Inzidenz unter 100 dürfen kleinere Außeneinrichtungen für Geimpfte, negativ Getestete und Genesene öffnen, etwa Minigolf, Kletterparks, und Hochseilgärten. Freibäder dürfen für eine begrenzte Besucherzahl zum Sport zulassen; die Liegewiesen dürfen hingegen nicht genutzt werden. Private Veranstaltungen werden erst ab einer Inzidenz unter 50 erlaubt: im Außenbereich mit maximal 100 Personen, innen mit maximal 50 Personen jeweils mit negativem Testergebnis. Ausgangsbeschränkungen fallen ab einer Inzidenz unter 100; unterhalb einer Inzidenz von 50 sind wieder Treffen mit zehn Personen aus bis zu drei Haushalten zuzüglich Kindern bis 14 Jahre erlaubt.
Impfen
»Mein Ziel ist es, dass wir es in Nordrhein-Westfalen schaffen, jeden Tag ungefähr ein Prozent der Impfberechtigten zu impfen«, sagte Laumann. Bislang sind in Nordrhein-Westfalen rund 35 Prozent einmal geimpft, 8,8 Prozent haben bereits den vollen Schutz nach zwei Spritzen. Auch rund eine Million Kinder und Jugendliche zwischen zwölf und 15 Jahren könnten in Nordrhein-Westfalen mit einem Angebot rechnen, sobald der Impfstoff von Biontech-Pfizer für diese Altersgruppe zugelassen sei. »Der Bund wird dafür zusätzlichen Impfstoff zur Verfügung stellen.«