Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie vorgelegten Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften beschlossen. Kern der Änderungsverordnung ist die Konkretisierung der EEG-Umlagebefreiung von grünem Wasserstoff. Hierzu definiert die Verordnung, was »Grüner Wasserstoff« ist. Damit wird der gesetzliche Auftrag aus der EEG-Novelle umgesetzt, die zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Bundesminister Peter Altmaier: »Wir schaffen klare und pragmatische Anforderungen an Grünen Wasserstoff. Damit sichern wir einen schnellen Markthochlauf dieser Zukunftstechnologie ab und setzen ein wichtiges Ziel der Nationalen Wasserstoffstrategie um.« Die Verordnung zeigt auf, wann Wasserstoff für die Zwecke der EEG-Umlagebefreiung als »Grüner Wasserstoff« anzusehen ist. Dabei muss der Stromverbrauch zur Herstellung von Grünem Wasserstoff zu 100 Prozent aus Erneuerbaren Anlagen gedeckt werden. Die Umlagebefreiung soll einen Anreiz für die Produktion von Grünem Wasserstoff setzen und so den Markthochlauf beschleunigen. Es handelt sich um eine Übergangsregelung für die aktuelle Phase des Markthochlaufs. Teil des Verordnungspakets ist auch, eine Anschlussförderung für kleine Gülleanlagen im EEG. Die Verordnung führt eine Anschlussförderung für weitere zehn Jahre ein. Schließlich nimmt die Verordnung weitere Änderungen vor, die zu Verbesserungen in der praktischen Anwendung des EEG 2021 und des KWKG führen. Hervorzuheben ist zum Beispiel eine Verbesserung der Flächenkulisse für Agro-PV-Anlagen, also landwirtschaftliche Photovoltaik-Anlagen, in den Innovationsausschreibungen und eine Verlängerung der Registrierung von bestehenden Erneuerbare-Energien- und KWK-Anlagen im Marktstammdatenregister.