Der Deutsche Bundestag beschließt heute das Gesetz zum autonomen Fahren und macht damit den Weg frei für den Einsatz der Technologie auch außerhalb von Pilotprojekten und Testfeldern. »Damit das autonome Fahren seinen Durchbruch erleben kann, braucht es neben technologischen Innovationen auch einen flankierenden rechtlichen Rahmen. Deutschland unterstreicht mit dem weltweit ersten Gesetz zum autonomen Fahren seinen Anspruch auf eine internationale Spitzenposition bei Forschung und Entwicklung autonomer Fahrzeuge“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. „Von der nun geschaffenen Rechtssicherheit profitieren zum einen die Anbieter und Nutzer autonomer Mobilitätslösungen. Zum anderen ist sie aber auch ein wichtiges Signal für die Hersteller und den Mobilitäts-Standort Deutschland insgesamt. Mit diesem Gesetz kann das autonome Fahren einen entscheidenden Schub erhalten.«
So könnten durch das Gesetz zunächst vor allem autonome Fahrzeuge im ÖPNV eingesetzt werden, etwa selbstfahrende Kleinbusse, sogenannte People Mover. »Autonomes Fahren ermöglicht gerade im ländlichen Raum neue, wirtschaftlich tragfähige Mobilitätsangebote jenseits des Individualverkehrs«, betont Berg. Wichtig sei dabei, dass die Genehmigungs- und Zulassungsverfahren für Fahrzeuge und Betriebsbereiche durch die 16 Landesbehörden einheitlichen Standards folgen. Andernfalls bestehe die Gefahr einer Fragmentierung des Marktes und unnötiger Nachteile für Anbieter und Fahrgäste.
Bevor in Deutschland zudem auch die Nutzung von autonom fahrenden Privat-Pkws tatsächlich breit möglich wird, sind allerdings nach Ansicht des Bitkom noch einige Fragen zu klären. So ist zum Beispiel beim Thema Datenschutz noch offen, welche konkreten Pflichten Privathalter als Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erfüllen müssen. Weit über das Ziel hinausgeschossen ist das Gesetz nach Ansicht des Bitkom bei der Verpflichtung, dass Fahrzeuge die autonome Fahrfunktion im Fall eines Abbruchs der Funkverbindung abschalten und sich selbst in einen sogenannten risikominimalen Zustand versetzen müssen. »Ein autonomes Auto muss selbstverständlich auch ohne Funkverbindung sicher fahren können – und tut dies auch. Es würde zusätzliche Gefahren provozieren, wenn Autos per Gesetz stehenbleiben, nur weil auf einem kurzen Streckenabschnitt oder bei der Einfahrt in die Tiefgarage die Mobilfunkverbindung abreißt«, so Berg. »Eine Funkverbindung sollte keine gesetzliche Voraussetzung für das autonome Fahren sein«, sagt Berg.