Die 5G-Frequenzen sind in Deutschland versteigert worden und die Anbieter können auf den schnelleren Übertragungsstandard umrüsten. Das bringt aber gleichzeitig das Ende alter Übertragungswege mit sich. Da die großen Anbieter ihre Antennen im Land für 5G ohnehin anpassen, stellen sie bei der Gelegenheit die Versorgung über 3G (UMTS) an den entsprechenden Orten ab. Nur die Versorgung über das ältere und langsamere 2G (GSM, GPRS und Edge) bleibt erhalten, da ansonsten Handys ohne Internetfunktion gar nicht mehr funktionieren würden. Das G steht für »Generation« und beschreibt die Generationen der Mobilfunktechnik.
Während früher LTE-Tarife (4G) sehr teuer und nur in den Premiumtarifen der Mobilfunkanbieter erhältlich waren, haben sich inzwischen viele Anbieter dazu entschlossen, auch LTE für die günstigeren Tarife freizugeben. Ein Grund hierfür war nicht etwa, dass man den Verbrauchern etwas Gutes tun wollte (wie im Marketing oft behauptet). Es war schlichtweg so, dass die zunehmende Nutzung von Smartphones das UMTS-Netz überlastet hat. Aus diesem Grund wurde auch für viele Bestandskunden und Prepaidkunden das LTE-Netz freigegeben, um Netzlast gleichmäßiger zwischen den beiden Netzen zu verteilen.
Auch bei den Tarifen von Discountern, zum Beispiel Alditalk, Lidl Connect, Ja!Mobil, pennymobil und NettoKOM, ist bereits die 4G-Nutzung enthalten.
Daher ist der Rat an alle Verbraucher: »Prüfen Sie bei Laufzeitverträgen, ob Sie einen reinen UMTS-Tarif haben (ohne LTE-Nutzung). Falls ja, dann sollten Sie diesen auf jeden Fall schon einmal präventiv kündigen und sich bei Vertragsende um einen entsprechenden Neuvertrag mit LTE bemühen.«
Gegebenenfalls ergibt bei dieser Gelegenheit auch der Blick auf Prepaid-Tarife Sinn. Viele Verbraucher wissen nicht, dass eine Prepaid-Nutzung auch mit einem Smartphone möglich ist, und haben noch das »Prepaid« von vor 20 Jahren – also mit teuren Tarifen und Rubbelkarten – im Kopf. Hat man einen Prepaid-Vertrag, bei dem bisher kein LTE vorgesehen ist, kann der Wechsel schnell vollzogen werden, meist innerhalb von einem Monat.
Erste Anbieter bieten bereits teure Tarife für 5G an. Für Verbraucher lohnt sich solch ein Vertragsschluss in der Regel aber nicht. Noch gibt es erst relativ wenige 5G-Antennen und es ist auch ein entsprechendes modernes Smartphone notwendig.
Verbraucher, die ein sehr altes Smartphone ohne 4G-Empfangsmöglichkeit haben, benötigen wohl ein neues Gerät, um auch nach der Umstellung der Netzbetreiber noch schnelles mobiles Internet zu bekommen. Wir empfehlen grundsätzlich, das Smartphone im freien Handel zu erwerben und nicht im Bundle mit einem Laufzeitvertrag. Denn bei zwei Jahren Vertragslaufzeit zahlt man oft mehr, als wenn man einen Tarif ohne Gerät wählr und die einmaligen Kosten für das Smartphone auf die Laufzeit umrechner. Einzelne 5G-fähige Smartphones sind zwar auf dem Markt, doch eben noch sehr teuer.
Es ist übrigens nicht ungewöhnlich, dass in einem Dorf die Mobilfunkabdeckung mit 4G heute schon besser ist, als die UMTS-Versorgung. Dies hat mit den Vergabebedingungen von 4G zu tun. Die Mobilfunkanbieter mussten zuerst die fast flächendeckende Versorgung auf dem Land sicherstellen, bevor LTE in der Stadt ausgebaut werden durfte. Auch in dieser Hinsicht kann sich ein baldiger Wechsel von einem Vertrag beziehungsweise einem Gerät mit 3G auf ein Neues mit 4G also lohnen.
Wenn an Mobilfunkmasten die Antennen ausgetauscht werden, wird der Mast komplett vom Netz genommen. Dies erfolgt aus Gründen des Arbeitsschutzes. Ein Empfang (auch die Telefonie per Smartphone) ist dann während der Umbauarbeiten in der Umgebung meist nicht möglich.