Magdeburg (ots) Einsatzkräften der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamtes Magdeburg gelang bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle auf der Bundesautobahn 2, Autohof Uhrsleben, ein Schlag gegen den Zigarettenschmuggel, bei dem 44.000 unversteuerte Zigaretten sichergestellt werden konnten. Der verhinderte Steuerschaden beläuft sich auf über 7.800 Euro.
Die Zöllner wählten einen mit zwei männlichen polnischen Staatsbürgern besetzten Personenkraftwagen aus dem laufenden Verkehr der Bundesautobahn 2 Richtung Hannover aus und zogen diesen auf den Autohof Uhrsleben.
Die Kontrolleinheit Verkehrswege ist auftragsgemäß auf der Suche nach nicht angemeldeten verbrauchsteuerpflichtigen Waren, wie Zigaretten oder Alkohol sowie Waren, welche gegebenenfalls Verboten und Beschränkungen unterliegen (zum Beispiel Drogen oder Waffen).
Der Fahrer des PKW gab auf Nachfrage an, nichts dergleichen mit sich zu führen. Bei der näheren Kontrolle des Kofferraums kam zunächst augenscheinlich normales Reisegepäck, wie Reisekoffer, Reisetasche und div. Tüten zum Vorschein. Durch die Kontrolleure wurde der Fahrer gebeten einige Sachen aus dem Kofferraum herauszunehmen, um in die Reserveradmulde schauen zu können.
Daraufhin gab der Fahrer an, dass er doch Zigaretten mit sich führe. Auf die Frage, um wie viel Zigaretten es sich handelt teilte der Beteiligte mit, dass es circa 200 Stangen wären. Er äußerte spontan, dass er die Zigaretten mit sich führe, da er Geld benötigt.
Die Beamten verschafften sich einen Überblick über die tatsächliche Menge der Zigaretten, wozu sie das mitgeführte Gepäck überprüften. Zum Vorschein kamen insgesamt zwei Kartons, so genannte Mastercases mit jeweils 50 Stangen Zigaretten, ein Reisekoffer, welcher ebenfalls einen Karton mit 50 Stangen Zigaretten enthielt, diverse Tüten mit Zigarettenschachteln und eine Reserveradmulde gefüllt mit weiteren Zigarettenschachteln. Die Zählung ergab eine Menge von 220 Stangen Zigaretten einer verbreiteten Sorte. Insgesamt handelte es sich um 44.000 Stück Zigaretten.
Vor Ort wurde ein Strafverfahren gegen den Fahrer eingeleitet, Die weiteren Ermittlungen hat das zuständige Zollfahndungsamt Hannover übernommen, welche derzeit andauern.
Hintergrund
Bei der Reise innerhalb von EU-Staaten gilt eine Freimenge von 800 Stück Zigaretten. Diese müssen allerdings zum eigenen Verbrauch bestimmt sein. Da im vorliegenden Fall die Frei-menge überschritten wurde und durch die Angaben des Fahrers ein gewerblicher Zweck zum Zwecke des Verkaufs unterstellt werden konnte, wurde durch die Zöllner ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung im Sinne des Paragraphen 370 Abgabenordnung eingeleitet. Der Paragraph 370 der Abgabenordnung sieht im Falle der Steuerhinterziehung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor.