Wildkräuter auf dem Dach, Kletterpflanzen an der Außenwand: Wer sein Haus mit natürlicher Begrünung verschönert, der verbessert nicht nur das Klima in der Umgebung, sondern auch den eigenen Wohnkomfort. Die Pflanzen regulieren Hitze und Kälte im Gebäude, schlucken Straßenlärm und schützen die Bausubstanz. Die Stadt Gütersloh kann Hauseigentümer, die Dach oder Fassade begrünen möchten, finanziell unterstützen. Neuerungen machen das Förderprogramm jetzt wesentlich attraktiver: Es gibt deutlich höhere Zuschüsse, die Förderobergrenze wurde von 4.000 auf 12.000 Euro angehoben, und eine Förderung ist nun auch für kleine Flächen wie etwa Einzelgaragen oder Geräteschuppen möglich. »Grüne Gebäude Gütersloh 21+« heißt das im April 2019 gestartete Förderprogramm der Stadt Gütersloh. Bis Ende 2020 wurden knapp 12.000 Euro für insgesamt gut 700 Quadratmeter Dachflächen ausgeschüttet; eine Fassadenbegrünung hatte kein Hausbesitzer beantragt. »Die Nachfrage ist bisher klar hinter den Möglichkeiten zurückgeblieben«, stellt Dirk Buddenberg, Leiter des städtischen Fachbereichs Grünflächen, fest. »Deshalb haben wir Anpassungen in der Richtlinie vorgenommen, die es für Hauseigentümerinnen und Hausbesitzer attraktiver machen, einen Förderantrag zu stellen.« Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz stimmte dem Vorschlag sowie einer zwischenzeitlichen Finanzierung durch das Land zu, von dem bis zum 30. Juni 2022 die Gelder kommen. Anschließend übernimmt wieder die Stadt Gütersloh und führt das Förderprogramm zu den nun ausgeweiteten Konditionen weiter. Gefördert werden können bis zu 50 Prozent der anerkannten Kosten einer Dachbegrünungsmaßnahme und bis zu 30 Prozent bei einer Fassadenbegrünung. Bei Dachflächen ist ab sofort ein höherer Zuschuss möglich: pro Quadratmeter bis zu 40 Euro (vorher maximal 18,75 Euro). Galt zuvor pro Antrag eine Förderobergrenze von 4.000 Euro, ist diese nun auf 12.000 Euro angehoben worden. »Das macht Begrünungsmaßnahmen hoffentlich auch für großflächige Objekte wie Gewerbegebäude attraktiv«, betont Gabriele Knabe, Ansprechpartnerin für das Förderprogramm beim Fachbereich Grünflächen. Aber auch verhältnismäßig kleine Dachflächen sind durch die Änderung der Kriterien jetzt für eine Begrünung interessanter geworden: Ein Antrag ist jetzt schon ab 15 Quadratmeter Vegetationsfläche möglich. So kommen zum Beispiel Carports, Garagen oder größere Geräteschuppen in Frage. Außerdem wurde das Antragsverfahren insgesamt vereinfacht. Nähere Informationen – darunter die Richtlinie, das Antragsformular zum Download sowie hilfreiche Links – gibt es #tab_advancedSearchTabContainer01_6" target="_blank">hierExternal Link oder auf in unserer Suche mit dem Suchbegriff »Hausbegrünung«. Ansprechpartnerin für das Förderprogramm zur Dach- und Fassadenbegrünung ist Gabriele Knabe, Telefon (05241) 82-2121.