Berlin (ots) Heute hat der Bundesfinanzhof (BFH) zwei Klagen zur Besteuerung von Altersrenten abgewiesen. Dazu erklärt Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag: »Mit den beiden klageabweisenden Urteilen hat das höchste Finanzgerichts Deutschland heute festgestellt, dass in den beiden konkreten Fällen (Aktenzeichen X R 20/19 und X R 33/19) keine Renten doppelt besteuert werden. Zwar hat der BFH die Klagen heute abgewiesen. Jedoch hat er abweichend von der Auffassung des Bundesfinanzministeriums festgestellt, dass der Grundfreibetrag bei der Berechnung der steuerfreien Rentenleistungen unberücksichtigt bleiben muss. Auch steuermindernde Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die der steuerpflichtige Rentner selbst trägt, müssen künftig unberücksichtigt bleiben. Laut BFH liegt grundsätzlich keine Doppelbesteuerung vor, wenn der steuerfrei zufließende Teil der Rente höher ausfällt als die ursprünglich erbrachten Beitragsleistungen während des Berufslebens. Umgekehrt liegt eine unzulässige Doppelbesteuerung vor, wenn eine Person zweimal Steuern zahlt: nämlich einmal die Rentenversicherungsbeiträge während des Erwerbslebens aus versteuertem Einkommen leistet und später noch einmal auf die ausgezahlte Rente. Höchstrichterlich ungeklärt war bisher, wie der versteuerte Teil der Rentenbeiträge und steuerfrei zufließende Rentenleistungen zu berechnen waren. Das Bundesfinanzministerium vertrat bei der Berechnung der steuerfrei zufließenden Rentenleistungen die Auffassung, dass der Grundfreibetrag und die steuerlich abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge bei der Ermittlung des steuerunbelastet zufließenden Teils der Rente einzubeziehen sind und damit den steuerfrei zufließenden Teil der Rente erhöhen. Der BFH hat dieser Auffassung heute widersprochen. Die neue Rechtsprechung des BFH hat Auswirkungen auf die Besteuerung zukünftiger Altersrenten. Deshalb werden wir im kommenden Finanzausschuss des Deutschen Bundestags mit dem Bundesfinanzministerium diskutieren, wie die nun deutlich eher als bisher im Jahre 2040 erwartete Doppelbesteuerung der Renten vermieden werden kann. Es wird zu klären sein, wie die bestehende Übergangsregelung zur nachgelagerten Rentenbesteuerung an die neue BFH-Rechtsprechung anzupassen ist. Denn grundsätzlich ist unumstritten, dass die nachgelagerte Besteuerung für alle Bürgerinnen und Bürger die finanziell bessere Lösung ist: So können Steuerpflichtige bereits während der beruflichen Erwerbsphase ihre Altersvorsorgebeiträge steuerlich geltend machen. Sie haben damit mehr Netto vom Brutto. Wenn dann später im Ruhestand die zufließenden Rentenleistungen versteuert werden müssen, sind diese in der Regel niedriger und die Steuerlast insgesamt sinkt. Deshalb zahlen von den 21 Millionen Rentnern nur etwa 5 Millionen und damit rund ein Viertel überhaupt Steuern.« Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.