Rietberg (FK) Am Donnerstagabend, 27. Mai 2021, führte der Verkehrsdienst der Polizei Gütersloh auf der Delbrücker Straße (B 64) in Rietberg Schwerverkehrskontrollen durch. Leider zeigte sich dabei erneut, dass es immer wieder zu eklatanten Verstößen kommt.
Ein 39-jähriger Sattelzug-Fahrer aus Schweinfurt wurde mit nicht unerheblichen Verstößen gegen die Sozialvorschriften sowie das Arbeitszeitgesetz angehalten. Dabei wurde in einem Fall die höchstzulässige Tageslenkzeit von zehn Stunden um über drei Stunden überschritten. Die vorgeschriebene Ruhezeit von neun Stunden wurde um knapp dreieinhalb Stunden verkürzt. Auch das zulässige Ladungsgewicht von 40.000 kg wurde um 1.800 kg überschritten. Gegen die Fahrer und auch einen Speditionsverkehrsleiter des Unternehmens wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Ein 70-jähriger Fuhrunternehmer aus dem Kreis Gütersloh fiel zunächst auf der B 64 zwischen Rheda-Wiedenbrück und Rietberg auf. Dabei wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h, nach Abzug der Toleranz von 6 km/h, um 16 km/h überschritten. Dafür erwarten den Unternehmer ein Bußgeld von 70 Euro und 1 Punkt in Flensburg. In Rietberg wurde eine Überladung eines Lkw-Zugs festgestellt. Eine Wägung der Fahrzeugkombination bestätigte, dass das zulässige Gesamtgewicht von 40.000 kg vorsätzlich um 1.940 Kilo überschritten worden war. Gravierend waren 43 weitere Verstöße nach dem Fahrpersonalgesetz, welche der Unternehmer begangen hat. Unter anderem wurde dabei in einem Fall die erlaubte höchstzulässige Tageslenkzeit von zehn Stunden deutlich überschritten. Der Fahrer war stattdessen 31,24 Stunden mit dem Lkw Gespann unterwegs. Dabei handelt es sich um einen schwerwiegenden Verstoß im Güterverkehr, welcher einen vierstelligen Bußgeldbetrag nach sich zieht.