Erhöhung des Mindestlohns, Einigung auf flächendeckenden Tarifvertrag begrüßt
Der Verband der Ernährungswirtschaft (VdEW) und die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) haben sich auf einen flächendeckenden Tarifvertrag für die gesamte Branche geeinigt. Demnach steigt der Mindestlohn für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der deutschen Fleischbranche aller Voraussicht nach zum 1. August 2021 um mehr als 13 Prozent – und wird in den kommenden drei Jahren sukzessive um dann insgesamt fast 30 Prozent angehoben. Davon profitieren auch viele Mitarbeiter des Lebensmittelunternehmens aus Rheda Wiedenbrück. »Wir haben uns seit langem für einen Branchen #Tarifvertrag eingesetzt, der für alle gilt. Daher sind wir froh über die jetzt erzielte Einigung«, sagt Personalchef Martin Bocklage. Durch die kommende Allgemeinverbindlichkeit für die gesamte Branche gebe es nun eine klare Linie für alle.
»Für viele Mitarbeiter ist diese Entwicklung ein großer Lohn Sprung. 13 Prozent mehr – das hat es selten bei Tarifverhandlungen in der deutschen Geschichte gegeben«, führt Bocklage weiter aus. Für jedes Unternehmen sei das aber auch ein enormer Anstieg an Lohnkosten, den es nun zu tragen gelte. Konkret haben sich die Parteien auf folgende Mindestlohn Niveaus geeinigt: 10,80 Euro mit Allgemeinverbindlichkeitserklärung voraussichtlich ab dem 1. August 2021, 1elfEuro ab dem 1. Januar 2022, 11,50 Euro ab dem 1. Dezember 2022 und 12,30 Euro ab dem 1. Dezember 2023. Im Vergleich zum aktuellen gesetzlichen Mindestlohn steht damit vielen Betrieben in einem Zeitraum von zweieinhalb Jahren eine rund 30-prozentige Steigerung bevor. »Zahlreichen Betrieben der Fleischwirtschaft wird damit viel zugemutet«, sagt VdEW-Hauptgeschäftsführer Vehid Alemić. Alle Branchenbetriebe hätten mit den Kostenerhöhungen schwer zu kämpfen. Weiterhin einigten sich beide Parteien darauf, eine verbindliche Arbeitnehmerüberlassungsquote durch einen 2. Tarifvertrag zu regeln, der nur für Verbandsmitglieder der Weiterverarbeitungsstufe gelten soll.
Die Nutzungsoption der Arbeitnehmerüberlassung durch die Unternehmen gilt uneingeschränkt und auf Basis der Regelungen des GSA Fleisch. Das bedeutet, dass zum Beispiel in Saisonzeiten maximal 8 Prozent Leiharbeit in einem Zeitraum von bis zu 4 Monaten zulässig sind. Die einstimmig beschlossene Einigung des Sozialpolitischen Ausschusses der deutschen Fleischwirtschaft (SPA) zeigt, dass die Branche geschlossen in die Zukunft geht, ihre Tarifautonomie stärkt und sich deutlich zu sozialpartnerschaftlichen Lösungen bekennt. Der Vorsitzende des SPA der Fleischwirtschaft, Theo Egbers, ist froh über die rasche Einigung: »Wir können das besser, schneller und branchennäher als andere«. Der VdEW betont, dass vor allem die Allgemeinverbindlichkeit dieser Einigung ein großer und wichtiger Schritt ist. Ohne Einigung drohte den rund 160.000 Beschäftigten der Fleischindustrie ein Flickenteppich aus individuellen Hausverträgen und unverändertem Mindestlohnniveau – und damit faktisch eine 2 Klassen Gesellschaft für die Beschäftigten in der Branche.