Wenn gesetzlich Krankenversicherte aufgrund eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder einer Operation ins Krankenhaus kommen, bestimmt das Krankenhaus, welche Ärztin oder welcher Arzt den Patienten behandelt. Entscheidend ist neben der fachlichen Eignung oft vor allem der Dienstplan. Privatversicherte können den Chefarzt oder einen anderen hochqualifizierten und erfahrenen Spezialisten für ihre Behandlung selbst auswählen. Durch eine Krankenhauszusatzversicherung können gesetzlich Versicherte den Status eines Privatversicherten erlangen – inklusive Chefarztbehandlung.
Der korrekte Begriff für eine Chefarztbehandlung ist »wahlärztliche Leistung«, denn die Behandlung muss nicht zwingend durch den Chefarzt oder die Chefärztin erfolgen. »Besonders bei komplizierten Eingriffen verfügen Spezialisten ihres Fachgebiets manchmal über mehr Routine und Erfahrung als der ihnen vorgesetzte Chefarzt. Auch wer sich gezielt nur von ihnen behandeln oder operieren lassen möchte, braucht eine Versicherung mit Chefarztbehandlung“«, sagt Martin Söhne, Krankenversicherungsexperte und Bezirksdirektor der Barmenia Versicherungen Bielefeld. Werden Ärzte aus anderen Fachgebieten benötigt, übernehmen auch hier die entsprechenden Chefärzte die Aufgabe. Damit der Patient genau weiß, wer ihn behandelt hat, hält das Krankenhaus die Namen der behandelnden Ärzte schriftlich fest.
Das Recht auf freie Krankenhauswahl
Welche Klinik für welche Eingriffe die beste ist, wird regelmäßig von großen Tageszeitungen und Zeitschriften veröffentlicht. Im Internet finden sich ebenfalls zahlreiche Seiten mit Bestenlisten. Inhaber einer Krankenhauszusatzversicherung können neben dem Arzt auch die Klinik frei wählen. Was viele nicht wissen: Kassenversicherte haben dieses Recht nicht. Nach dem Sozialgesetzbuch können ihnen die Mehrkosten ganz oder teilweise auferlegt werden, wenn sie sich ohne zwingenden Grund für ein anderes Krankenhaus entscheiden als der überweisende Arzt es vorschlägt. Problematisch sind vor allem die höheren Transport- und Fahrtkosten zu weiter entfernten Krankenhäusern.
Einzel- oder Mehrbettzimmer
Eine Krankenhauszusatzversicherung ermöglicht zudem weitere Services: Wer besonderen Wert auf Privatsphäre legt, kann sich im Einzel- oder Zweibettzimmer unterbringen lassen. »Entscheidet sich der Patient spontan für eine weniger komfortable Unterbringung, erhält er von der Versicherung einen finanziellen Ausgleich«, erklärt Söhne. Junge Eltern können für den Fall einer stationären Entbindung ein Familienzimmer reservieren. Ist das Kind älter, bietet das sogenannte Rooming-In Vorteile: Eltern können damit für die Zeit des Krankenhausaufenthalts des Kindes mit diesem in einem Zimmer wohnen, essen und übernachten.
Ãœber die Barmenia
Die Barmenia zählt zu den unabhängigen Versicherungsgruppen in Deutschland mit einem Bestand von über 2,3 Millionen Versicherungsverträgen. Das Produktangebot der Unternehmensgruppe reicht von Kranken- und Lebensversicherungen über Unfall- sowie Kfz-Versicherungen bis hin zu Haftpflicht- und Sachversicherungen. Für die Bezirksdirektion Bielefeld sind 31 Außen- und zwei Innendienstmitarbeiter sowie sechs Auszubildende beschäftigt. Deutschlandweit ist die Barmenia in den einzelnen Regionen mit ungefähr 50 Niederlassungen vertreten und bietet ihren Versicherungsnehmern direkten Service vor Ort.