Halle (Westfalen) (MK) Bereits am Mittwochmorgen, 9. Juni 2021, um 7.05 Uhr, ereignete sich auf dem Gartnischer Weg ein Verkehrsunfall zwischen dem Fahrer eines weißen Transporters und einem elfjährigen Jungen auf einem Fahrrad, welcher erst zu einem späteren Zeitpunkt leichte Verletzungen wahrnahm.
Der Junge befuhr mit seinem Fahrrad den linken Fußweg des Gartnischer Wegs in Richtung Halle Innenstadt. Aus der Gegenrichtung befuhr der bislang unbekannte Fahrer des weißen Transporters den Gartnischer Weg und beabsichtigte nach rechts auf ein Grundstück zu fahren. Hierbei kam es zur Kollision zwischen den beiden Verkehrsbeteiligten. Den weiteren Angaben nach erkundigte sich der Transporterfahrer nach dem Befinden des Kindes. Nachdem der Junge zunächst bestätigte, dass alles in Ordnung sei, setzten der Transporterfahrer sowie auch der Junge ihre Fahrt fort, ohne die Personalien ausgetauscht zu haben.
Der Fahrer wurde als etwa 40 Jahre alt und circa 1,80 Meter groß beschrieben. Der Mann hatte helle Haare und einen kurzen Bart.
Es kann oft ganz schnell gehen: Aus unterschiedlichsten Gründen kommt es zu leichteren Verkehrsunfällen, an denen Kinder beteiligt sind. In der Regel halten beteiligte Autofahrer an, kümmern sich um das gestürzte Kind und fragen es, ob es verletzt sei. In vielen Fällen und unter Schock verneinen die Kinder dann aber diese Frage. Oft passiert es, dass die beteiligten Autofahrer ihre Fahrt dann fortsetzen, ohne die Polizei zur Unfallaufnahme hinzuzuziehen – in dem guten Glauben, dass ja glücklicherweise nichts passiert sei.
Allerdings stellt sich die Sachlage oft anders dar, als es auf den ersten Blick scheint: Nach einem – wenn auch leichten – Verkehrsunfall sind die allermeisten Kinder schlicht überfordert, die Situation und ihren Gesundheitszustand richtig einzuschätzen. Viele sind sehr erschrocken, verwirrt und verängstigt. Ihre Eltern oder andere Vertrauenspersonen sind nicht bei ihnen, außerdem werden sie von fremden Menschen angesprochen. Zudem sind Kinder unter 14 Jahren für den Gesetzgeber keine Feststellungsberechtigten im Sinne des Paragraphen 142 Strafgesetzbuch – Unfallflucht! In den meisten Fällen hatten die unfallbeteiligten Autofahrer gar nicht die Absicht, vom Unfallort zu flüchten – erfüllen durch ihr Verhalten aber den Tatbestand der Verkehrsunfallflucht. In Ihrem eigenen Interesse, dem des Kindes sowie dem seiner Eltern sollte zu Unfällen, bei denen Kinder beteiligt waren, immer die Polizei hinzu gezogen werden.
Die Polizei Gütersloh sucht Unfallzeugen. Wer kann Angaben zu dem Sachverhalt machen? Wer kann Hinweise zu dem beschriebenen Fahrer des Transporters geben? Hinweise und Angaben dazu nimmt die Polizei Gütersloh unter der Telefonnummer (05241) 869-0 entgegen.