Von Alina Manderla
Am heutigen Samstag, 12. Juni 2021, tritt im Kreis Gütersloh die Inzidenzstufe 2 in Kraft. Gleichzeitig liegt der Kreis am vierten Tag in Folge unter 35. Sollte die Inzidenz am Montag ebenfalls unter 35 liegen, könnte am übernächsten Tag, also am Mittwoch, 16. Juni 2021, die Inzidenzstufe 1 in Kraft treten. Voraussetzung dafür: Die Inzidenz muss an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Wert von 35 liegen, dann tritt am übernächsten Tag die Stufe 1 der Coronaschutzverordnung des Landes NRW in Kraft. Das würde Lockerungen mit sich bringen, die hier beispielhaft dargestellt werden. Wichtig: Bei allen Kontaktbeschränkungen werden vollständig Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt.
Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Personenzahlbegrenzungen für Personen aus fünf Haushalten erlaubt. Auch Treffen mit bis zu 100 Personen im öffentlichen Raum sind wieder erlaubt, allerdings ist dafür ein negativer Testnachweis, der nicht älter als 48 Stunden ist, erforderlich. Ausgenommen von der Testpflicht sind dabei Kinder bis zum Schuleintritt. Geimpfte und Genesene dürfen dazu kommen. Hier sollte ein entsprechender Nachweis mit sich geführt werden.
Gastronomie: Wenn sowohl das Land Nordrhein-Westfalen als auch der Kreis Gütersloh in der Inzidenzstufe 1 liegen – beim Land Nordrhein-Westfalen ist dies seit dem gestrigen Freitag, 11. Juni, der Fall – kann auch die Innengastronomie ohne Testnachweis aufgesucht werden. Natürlich gelten hier aber weiterhin die Regelungen zur Zuweisung eines festen Sitz- oder Stehplatzes, die Sicherstellung der einfachen Rückverfolgbarkeit sowie die Einhaltung des Mindestabstandes.
Freizeit: Freibäder dürfen bei einer Begrenzung der Gästeanzahl - ein Gast pro sieben Quadratmeter – ohne Test besucht werden. Diskotheken und Clubs dürfen im Freien für bis zu 100 Personen öffnen. Ein negativer Test ist Pflicht für den Besuch, auch die einfache Rückverfolgbarkeit der Gäste muss sichergestellt werden.
Sport: Kontaktsport ist sowohl außen als auch innen mit maximal 100 negativ getesteten Personen erlaubt und mit beliebig vielen Geimpften und Genesenen. Die einfache Rückverfolgbarkeit muss sichergestellt sein.
Ein Testnachweis muss nicht erbracht werden, solange für das Land NRW die Inzidenzstufe 1 gilt.
Zu sportlichen Veranstaltungen im Freien können auch mehr als 1.000 Zuschauer kommen, weiterhin sind fest zugewiesene Plätze, die Einhaltung des Mindestabstandes und die Sicherstellung der besonderen Rückverfolgbarkeit umzusetzen. Bei Veranstaltungen im Innenbereich dürfen maximal 1.000 Besucher bei einer Veranstaltung zuschauen. Hier ist ein negativer Testnachweis als Eintrittskarte vorzulegen. Allgemein ist hinsichtlich der Zuschauerzahlen zu beachten, dass maximal 33 Prozent der regulären Zuschauerkapazität zugelassen ist.
Kultur: Für Kulturveranstaltungen gelten abgestufte Regelungen. Im Freien dürfen Veranstaltungen ohne Vorlage eines Tests mit bis zu 200 Personen durchgeführt werden. Dabei ist die besondere Rückverfolgbarkeit sicherzustellen und der Mindestabstand ist einzuhalten. Wird die Veranstaltung mit bis zu einschließlich 1.000 Personen geplant, ist zusätzlich ein Negativattest vorzulegen. Bei einer Veranstaltung für mehr als 1.000 Personen muss der Veranstalter vorher ein Hygienekonzept erstellen und genehmigen lassen.
Auch Veranstaltungen im Innenbereich sind bis zu 1.000 Personen möglich. Hier gelten die Regelungen hinsichtlich Veranstaltungen im Freien für bis zu 1.000 Personen. Wenn auch für NRW die Inzidenzstufe 1 gilt, können weitere Erleichterungen angenommen werden.
Einzelhandel: Die besondere Kundenbegrenzung für Geschäfte des Einzelhandels mit einer Fläche von über 800 Quadratmetern entfällt. Es gilt jetzt allgemein eine Begrenzung auf eine Person pro zehn Quadratmeter.
Tagungen und Kongresse dürfen sowohl außen als auch innen mit bis zu 1.000 getesteten Personen unter Sicherstellung der besonderen Rückverfolgbarkeit stattfinden. Hier gilt ebenfalls, dass Getestete und Geimpfte nicht mitgezählt werden.
Private Veranstaltungen sind im Außenbereich mit bis zu 250 Gästen mit Test und Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit erlaubt. Eine Maskenpflicht besteht nicht. Im Innenbereich gilt eine Grenze von 100 Leuten, auch hier ist ein negativer Test Pflicht und die Rückverfolgbarkeit muss sichergestellt sein. Stellt der Gastgeber einen festen Sitzplan auf, kann auch hier auf die Maske verzichtet werden. Achtung: Hiermit sind keine Partys gemeint. Für diese gilt: Im Außenbereich dürfen bis zu 100 Personen, im Innenbereich bis zu 50 Leute feiern. Voraussetzung ist hier ein negativer Testnachweis und die Sicherstellung der einfachen Rückverfolgbarkeit.