Antrag des Gütersloher Seniorenbeirates
An das gewählte Stadtoberhaupt der Stadt Gütersloh.
Sehr geehrtes gewähltes Stadtoberhaupt, etwas erstaunt sind wir über Ihre Vorlage 342/2021 an den Rat. Erstaunt deswegen, weil wir bisher immer der Meinung waren, dass die ältere Bevölkerung nach Gründung des Seniorenbeirates Gehör bei der Behandlung ihrer ureigensten Themen findet. Wir alle wissen, dass die Bevölkerung immer älter, einsamer und bunter wird.
Deswegen ist es um so notweniger, dass hier früh genug auf deren Interessen eingegangen wird. Anträge dürfen wir stellen, aber mitreden und begründen nicht. Während Sie im ersten Teil Ihrer Vorlage unseren Antrag aus rechtlich nicht nachvollziehbaren Gründen ablehnen, können wir dann weiter auf der zweiten Seite lesen, dass der Seniorenbeirat sehr wohl ein Rederecht hat – wenn dies der Rat beschließt. Was gilt denn nun eigentlich? Warum stellt sich hier Gütersloh außerhalb anderer Kommunen in Nordrhein-Westfalen?
Es gibt bestimmte Ausschüsse da ist das Rederecht unumgänglich. Wir nennen hier nur die Ausschüsse für Familie, Soziales, Senioren; (hier sind für Mitglied) Mobilitätsausschuss; Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz; Sportausschuss; Integrationsrat; Jugendparlament; Ausschuss für Kultur und Weiterbildung; Bildungsausschuss; Ausschuss für Planen, Bauen, Immobilien; Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing. Alle diese Ausschüsse behandeln ständig Themen des Altwerdens und des Zusammenlebens. Von daher bitten wir Sie, sehr geehrtes gewähltes Stadtoberhaupt die Vorlage so zu verändern, dass der Rat beschließt, dass wir in diesen Ausschüssen ein Rederecht bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Seniorenbeirat der Stadt Gütersloh der Vorsitzende Jürgen Jentsch