In den vergangenen 20 Jahren hat sich der Mastholter See zu einem Freizeit- und Naherholungsgebiet für die gesamte Stadt Rietberg und als beliebtes Ausflugsziel etabliert. Vor dem Hintergrund der wachsenden Zahl an Spaziergängern und Radfahrern auf dem Rundweg um die rund 25 Hektar große Wasserfläche müssen allerdings einige Spielregeln beachtet werden. Die haben Eigentümer, die ansässigen Sportvereine und die Stadt Rietberg jetzt auf neuen Schildern zusammengefasst.
Wanderer und Spaziergänger sind auf dem Rundweg herzlich willkommen, sollen sich aber tatsächlich nur auf dem Weg bewegen. Für Pausen stehen einige Sitzbänke bereit. Die Uferbereiche dürfen nicht betreten werden, weil nach und nach Teile der Böschung abbrechen könnten. Das gilt auch und insbesondere für Hunde. Diese sind ohnehin auf dem Wanderweg an der Leine zu führen. Daran haben sich in der Vergangenheit nicht immer alle Hundehalter gehalten. Der städtische Ordnungs- und Präsenzdienst wird hier weiterhin im Rahmen der personellen Möglichkeiten kontrollieren. Lediglich die am See ansässigen Vereine dürfen die Ufer nutzen, weil sie speziell eingewiesen sind. Unbefugtes Angeln, Baden, Grillen und das Füttern von Wildvögeln ist rund um den See grundsätzlich verboten.
Der Angelsportverein Petri Heil, der Wasserskiverein und der Surf- und Segelverein dürfen die Wasser- und Uferflächen als Pächter nutzen. Der überwiegende Teil des Seegeländes gehört dem Forst- und Landwirtschaftsunternehmer Oliver Benteler; den knapp drei Kilometer langen Rad- und Wanderweg hat die Stadt Rietberg gepachtet und angelegt.
Die Stadt Rietberg hat nun mehrere Hinweisschilder gestaltet und angeschafft. Oliver Benteler und Vertreter der drei Vereine haben ehrenamtlich mitangepackt und diese an dem Rundweg aufgestellt.