Berlin (ots) Zur Aufforderung der EU-Kommission an Deutschland, die unzureichende Umsetzung der Düngeverordnung stark nachzubessern, kommentiert Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe: »Die Androhung der EU-Kommission, Deutschland wegen seiner jahrelangen Versäumnisse beim Schutz des Grundwassers vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen, ist eine erneute Klatsche für die Bundesregierung. Die erst ein Jahr alte Düngeverordnung, die das Grundwasser vor Nährstoffeinträgen aus der Landwirtschaft schützen sollte, ist damit schon wieder hinfällig. Besonders schwer wiegt der Vorwurf der Kommission, 80 Prozent der Grundwasser-Überwachungsstellen und 96 Prozent der eutrophierten, also mit besonders viel Nitrat belasteten Oberflächengewässer lägen außerhalb der sogenannten roten Gebiete. Die Ausweisung dieser mit gesundheitsschädlichem Nitrat belasteten Gebiete erfolgte offensichtlich nicht nach wissenschaftlichen Kriterien. Um gewaltige Strafen zu Lasten der Steuerzahler nun zu vermeiden, muss die Bundesregierung unverzüglich handeln und ein Düngerecht vorgeben, das den Schutz des Wassers, unseres wichtigsten Nahrungsmittels, endlich sicherstellt. Das Schreiben der EU-Kommission verdeutlicht einmal mehr, dass unsere Klage gegen die Bundesregierung wegen der Nicht-Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie dringend notwendig ist.« Zum Schreiben der EU-Kommission an Deutschland geht es mit dem untenstehenden Link …