Nach Lockdown und Sommerbeginn sind sie wieder auf den Straßen der Stadt unterwegs. Viele Pendler und Kurzentschlossene nutzen die rund 6.500 Leih-Scooter im Frankfurter Stadtgebiet für die sprichwörtlich letzte Meile zum Ziel. Aber wie verbraucherfreundlich sind die Anbieter? Und vor allem, sind die elektrischen Tretroller von Lime, Voi, Tier, Bird und Bolt auch sicher? Der ADAC Hessen-Thüringen ist dieser Frage nachgegangen und hat stichprobenartig die Leih-Scooter unter die Lupe genommen. Einfacher Zugang, aber unterschiedliche Zahlungsweisen Auf den ersten Blick ist es einfach: App herunterladen, anmelden, Zahlungsmethode hinterlegen und losfahren. Die fünf Anbieter setzen diese Anforderung größtenteils ähnlich um, der Zugang ist zumindest mit einem modernen Smartphone problemlos und schnell möglich. Unterschiede gibt es jedoch bei den möglichen Online-Zahlungsmethoden. Nicht bei allen Anbietern ist beispielsweise PayPal möglich. Auf jeden Fall zu empfehlen: Tagesaktuell die Preise vergleichen – die Konkurrenz zwischen den Anbietern ist hoch. Auch wichtig, der Datenschutz und das Kleingedruckte. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, wählt lieber einen europäischen Anbieter. Sicherheit geht vor Ist ein freier Scooter über die App gefunden, sollte sich der Nutzer vor dem Losfahren vergewissern, dass sich der Scooter in einwandfreiem Zustand befindet. Funktionieren Bremsen und Licht? Wenn nicht, besser stehen lassen und ein anderes Modell wählen. »Wir haben bei der Besichtigung der Modelle an der Straße teilweise sichtbare Mängel festgestellt«, so Alejandro Melus, Verkehrsexperte des ADAC Hessen-Thüringen. »Positiv: Man kann die Schäden direkt den Anbietern mitteilen und das Modell wird dann gesperrt.« Grundsätzlich empfiehlt der ADAC allen Nutzern, während der Fahrt einen Fahrradhelm zu tragen. Den haben die meisten Verbraucher jedoch nicht mit dabei. Hier punktet der Anbieter »Tier«, der an den Scootern einen in einer Box integrierten, faltbaren Helm bietet. Im Praxischeck mit jeweils zwei Scootern jedes Anbieters wurden die Fahrzeuge auf Herz und Nieren getestet. Wie gesetzlich vorgegeben, regeln alle Scooter die Geschwindigkeit bei 20 Kilometern pro Stunde ab. Wackelig wird es beim einarmigen Fahren, wenn zum Beispiel Handzeichen zum Abbiegen nötig sind. Nur zwei Anbieter – Voi und Tier - bieten eine Blinkfunktion. Achtung: Bodenwelle Am auffälligsten sind die Unterschiede beim Bremsweg. Negativ fielen hier die Scooter des Anbieters Lime auf, die mit rund fünf Metern aus 20 Kilometern pro Stunde den schlechtesten Wert hatten. Zum Vergleich: Der leichte Scooter von Bolt lag bei unter zwei Metern. Den Grund sieht der ADAC in der Art der Hinterradbremse. Wie bei Kinderrollern muss hier mit dem Fuß auf dem Schutzblech gebremst werden. »Nutzer fahren am besten vorausschauend, um frühzeitig Gefahren und Hindernisse zu erkennen«, rät Alejandro Melus. »Denn zum Bremsweg kommt immer noch der Reaktionsweg.« Durchweg vorsichtig sollten Fahrerinnen und Fahrer bei Bodenwellen oder Schlaglöchern sein. Selbst kleine Unebenheiten spürt man sofort und werden selbst durch eine vorhandene Federgabel kaum aufgefangen. Durch die kleinen Vollgummi-Räder wird jedes Hindernis »mitgenommen«. Fazit Alle Scooter ähneln sich im Fahrverhalten. Einen negativen Eindruck erzeugen lediglich die Scooter des Anbieters Lime. Grund ist vor allem die kritische Bedienung der Bremsanlage. Zudem waren die Roller zum Zeitpunkt des Checks im Gegensatz zu den neueren Modellen bereits zwei Jahre alt. Voi und Bolt punkten bei der Ausstattung mit einem Haken, wo zumindest ein leichter Einkaufsbeutel oder Ähnliches angehängt werden kann. Kein Spielzeug Das Mindestalter für das Fahren mit einem Elektrotretroller liegt bei 14 Jahren. Viele Verleihanbieter geben darüber hinaus ihre Scooter erst ab 18 Jahren frei. Alkohol und Drogen sollten tabu sein. Für Elektro-Tretroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Sie sind nur für eine Person zugelassen. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn man zu zweit das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreitet. Die Scooter dürfen zudem nur auf der Straße oder auf Radwegen gefahren werden, der Bürgersteig ist verboten. Eine Helmpflicht besteht für E-Scooter nicht – es ist aber empfehlenswert, sich mit einem Helm zu schützen. »Die E-Scooter sind kein Spielzeug, sondern zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge«, warnt Experte Melus. »Vorsicht und Umsicht sind in jedem Fall angebracht.« Eine Haftpflichtversicherung ist zwingend vorgeschrieben. Nutzer sollten bei den Verleihanbietern daher auf jeden Fall einen Blick auf das Versicherungskennzeichen werfen. Die Haftpflichtversicherung haftet nur für Schäden, die Dritten durch den E-Scooter-Fahrer zugefügt werden. Dringend anzuraten ist ein Blick in die Geschäftsbedingungen (AGBs) der verschiedenen Anbieter. Wichtig zudem: Die Roller sollten so abgestellt werden, dass Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden. Dabei auch an Rollstuhlfahrer und blinde Menschen denken. Wer im Dunkeln unterwegs ist, sollte bestenfalls eine Warnweste oder zumindest helle, reflektierende Kleidung tragen. Weitere Infos unter adac.de/hth-e-scooter-check …