Seit dem 8. August 2021 können Sie Bargeldeinzahlungen bei der Volksbank Bielefeld-Gütersloh ab einem Betrag von 10.000 Euro nur noch mit Vorlage eines entsprechenden Belegs durchgeführt werden.
Laut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine Bank zur Prüfung eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag verpflichtet.
Für Einzahlungen an den Einzahlungsautomaten, mit einem Betrag von mehr als 10.000 Euro, wird darum gebeten, der Volksbank einen Herkunftsnachweis innerhalb von sieben Tagen unter Angabe von Name, Einzahlungsdatum und Einzahlungskonto zukommen zu lassen.
Kriterien zum Nachweis der Herkunft des Einzahlbetrags
- Ein aktueller Kontoauszug eines Kontos bei einer anderen Bank oder bei der Volksbank Bielefeld-Gütersloh, bei dem der Einzahler Kontoinhaber ist, aus dem die Barauszahlung hervorgeht.
- Eine Barauszahlungsquittung einer anderen Bank oder der Volksbank Bielefeld-Gütersloh.
- Ihr Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht.
- Ein Verkaufs- und Rechnungsbeleg (zum Beispiel Belege zu einem Auto- oder Edelmetallverkauf).
- Quittungen über Sortengeschäfte.
- Letztwillige, vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen.
- Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen.