Der Weg zum Führerschein kann lang und zäh sein. Nicht allein wegen des Theorie- und Praxisunterrichts, sondern auch beim letzten Schritt: Viele Führerscheinanwärter müssen erhebliche Wartezeiten für den ersehnten Termin zur theoretischen und insbesondere praktischen Prüfung in Kauf nehmen.
»Schon vor der Corona-Pandemie waren Prüfungstermine knapp. Maßnahmen wie etwa Lockdown und Hygienebestimmungen haben die Situation verschärft. Hinzu kommen die seit Januar 2021 verlängerten praktischen Fahrprüfungen, die weitere Personalkapazitäten erfordern. Insgesamt ergeben sich derzeit vielerorts erhebliche Wartezeiten«, sagt Robert Köstler, Sprecher der Geschäftsführung der GTÃœ, Gesellschaft für Technische Ãœberwachung mbH. »Hier muss Abhilfe geschaffen werden. Das bestehende Monopol der Fahrerlaubnisprüfung muss dringend geöffnet werden – ein qualitätsgesicherter Wettbewerb würde lange Wartezeiten und Zusatzkosten für die Anwärter vermeiden. In der Regel sind zusätzliche Fahrstunden erforderlich, um die Prüfungsreife aufrecht zu erhalten. Die GTÃœ steht mit qualifiziertem Personal bereit, um schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen und auch in diesem Bereich Verantwortung zu übernehmen.«
In Deutschland dürfen derzeit pro Bundesland nur die amtlich anerkannten Sachverständigen jeweils einer Organisation die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung abnehmen. Die Fahrlehrer- und Fahrschulverbände beklagen schon seit längerem die unzureichenden Kapazitäten der aktuell auf diesem Gebiet tätigen Monopolisten. Deswegen setzen sie sich schon länger dafür ein, dass weitere Prüforganisationen für die Abnahme der Fahrerlaubnisprüfung ermächtigt werden, um die notwendige Entlastung bei den Terminengpässen zu schaffen. Dies könnte erfolgen, indem die bestehenden Vorschriften ergänzt werden. Über eine Aufgabenzuweisung könnte neben den amtlich anerkannten Sachverständigen der Technischen Prüfstelle auch den entsprechend qualifizierten und heute schon hoheitlich tätigen Prüfingenieuren der amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen mit einer ergänzenden Qualifikation die Befugnis erteilt werden, künftig Fahrerlaubnisprüfungen abzunehmen.
Durch das Ende der Monopolsituation wäre es kurzfristig möglich, den Prüfungsstau für Fahrschüler und Fahrschulen aufzulösen und neben kurzen Wartezeiten für Prüfungstermine auch einen guten Service für Fahrschüler und Fahrschulen zu etablieren. Die Qualitätsbewertung der normierten Prüfungsabnahmen wäre über eine Begutachtung durch die Bundesanstalt für Straßenwesen umzusetzen, wie dies bereits bei der Technischen Prüfstelle durchgeführt wird. Ebenso wäre es mit der Aufsicht, die schon heute für die Technische Prüfstelle als auch für die amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen bei den Bundesländern liegt.
Im deutschlandweiten Netzwerk der GTÜ-Partner haben mehr als 200 Prüfer in früheren Berufstätigkeiten schon Fahrerlaubnisprüfungen abgenommen, dürfen das durch den Wechsel der Prüforganisation jedoch nicht mehr. Weitere Kollegen aus dem insgesamt 2.500 Prüfingenieure umfassenden Netzwerk stehen für entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen bereit. Sollte das Monopol fallen, kann die GTÜ kurzfristig bundesweit Kapazitäten für die begehrten Fahrerlaubnisprüfungen zur Verfügung stellen.
»Wettbewerb steigert die Servicequalität und vermeidet damit unnötige Wartezeiten. Das war auch auf anderen Gebieten schon so: Die Öffnung der Hauptuntersuchung vor über 30 Jahren hat große Vorteile für die Fahrzeughalter gebracht. Hinzu kamen unter anderem die Abnahmen für historische Fahrzeuge sowie vor gut zwei Jahren die Öffnung im Bereich ›Vollgutachten‹ und ›Einzelabnahmen‹«, sagt Robert Köstler. »Man darf auch nicht vergessen: Wer sich für den Führerschein entscheidet, hat oft eine Planung – etwa mit Blick auf eine Berufstätigkeit mit erwünschter oder notwendiger Mobilität durch das eigene Fahrzeug. Der Terminmangel untergräbt solche Planungen.«