Rheda-Wiedenbrück (pbm). Auch für die Bundestagswahl am 26. September 2021 gelten in den Wahllokalen bestimmte Infektionsschutzmaßnahmen. Damit der Wahlvorgang möglichst reibungslos funktioniert, werden alle Wahlberechtigten gebeten, die aktuellen Regelungen einzuhalten. Sowohl im Wahllokal als auch bei der Zuwegung gelten die Pflicht zum Tragen einer Medizinischen Maske (OP-Maske oder FFP2) und zur Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern. In den Wahlraum werden nur so viele Personen zugelassen wie Wahlkabinen zur Verfügung stehen. Die 3G-Regel gilt hingegen nicht.
Alternativ zur Wahl im Wahllokal am 26. September 2021 kann schon vorher per Briefwahl abgestimmt werden. Die Beantragung ist noch bis Freitag, 24. September 2021, 18 Uhr, möglich. Der Antrag zur Briefwahl kann online mit dem Smartphone über den QR-Code auf der Benachrichtigung oder über die städtische Homepage (www.rheda-wiedenbrueck.de/wahlen) gestellt werden. Alternativ kann die Briefwahl auch per E-Mail an wahlamt@rh-wd.de (bitte Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift angeben) oder über das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragt werden.
Wahlscheine können auch persönlich im Wahlbüro – Raum E 30 im Erdgeschoss des Rathauses in Rheda – beantragt werden. Dort ist auch die Stimmabgabe direkt vor Ort möglich. Das Wahlbüro kann während der regulären Servicezeiten des Rathauses ohne Termin aufgesucht werden. Am Donnerstag und Freitag vor dem Wahlsonntag, 23. und 24. September 2021, ist das Wahlbüro von 8 bis 18 Uhr durchgehend geöffnet.
Wichtig: Die roten Wahlbriefe müssen so rechtzeitig zurückgesandt werden, dass sie bis zum Wahltag um 18 Uhr beim Wahlamt eingegangen sind. Die Rücksendung ist innerhalb Deutschlands portofrei. Die Briefkästen der Stadt werden am Wahltag zuletzt um 17.30 Uhr (Historisches Rathaus, Stadthaus) und um 17.45 Uhr (Rathaus) geleert.
Bei Fragen zur Briefwahl können sich Interessierte an das Briefwahlbüro, Telefon (05242) 963-436 oder -553 sowie wahlamt@rh-wd.de wenden.