Von Anna Melles
Im Dezernat »Bauen und Umwelt« soll es auf Anregung des Kreises eine auf drei Jahre befristete Vollzeitstelle für die Mobilfunkkoordination geben. Die Verwaltung soll die Fördermittel des Wirtschaftsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) für die Stelle zu beantragen. Der Vorschlag wurde am 8. September 2021 im Kreisausschuss vorgestellt und einstimmig angenommen. Am 20. September 2021 wird er dem Kreistag vorgelegt. Die auf den Kreis entfallenden Personalkosten belaufen sich auf 10.700 Euro jährlich.
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Das Thema Mobilfunkversorgung- und Ausbau hat in den vergangenen Jahren im politischen Diskurs zunehmend an Bedeutung gewonnen. Durch den neuen Mobilfunkstandard 5G beispielsweise sollen höhere Datenraten und kürzere Reaktionszeiten erreicht werden. Allerdings müssen hierfür die bestehenden Netze erweitert und neue Antennenstandorte erschlossen werden. Des Weiteren gibt es auch im Kreis Gütersloh noch Bereiche mit einer unzureichenden Mobilfunkabdeckung, sodass auch diese Versorgungslücken noch zu schließen sind.
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Im Zuge des Mobilfunkausbaus im Kreis müssen verschiedene Schritte getan werden. Einerseits müssen Daten zur aktuellen Versorgungslage zusammengetragen und analysiert werden, andererseits ist es sinnvoll, die Ausbaumaßnahmen der privatwirtschaftlichen Mobilfunknetzbetreiber auch von öffentlicher Seite zu koordinieren und zu begleiten. Zur Unterstützung der Kreise bei diesen Aufgaben hat das MWIDE eine Richtlinie zur Förderung von Stellen für die Mobilfunkkoordination veröffentlicht. Es besteht die Möglichkeit, eine Personalkostenförderung von 70.000 Euro jährlich zu erhalten, befristet für die Laufzeit von drei Jahren. Dies entspricht einer Gesamtfördersumme von 210.000 Euro.
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Der Mobilfunkkoordinator soll in vier Handlungsfeldern tätig sein: Er soll als zentraler Ansprechpartner für Mobilfunknetzbetreiber, Kommunen oder das Land sowie als koordinierende Stelle dienen. Des Weiteren soll er die Akteure vor Ort steuern und Unterstützung beim Genehmigungsmanagement bieten. Ziel ist dabei die Verfahrensbeschleunigung und die Bereitstellung öffentlicher Liegenschaften. Außerdem sollen weitere Ansprechpartner zum Beispiel im Bereich Genehmigungsverfahren identifiziert werden.
Zusätzlich ist der Mobilfunkkoordinator für die Gesamtdarstellung über den flächendeckenden Ausbau mit Mobilfunknetzen zuständig. Hierzu gehört unter anderem ein Abgleich der aktuellen Versorgung mit dem Bedarf im Ausbaugebiet sowie die Erstellung eines Handlungskonzeptes. Außerdem fungiert er als Clearingstelle Mobilfunk auf lokaler Ebene zur Bereitstellung von Informationen.