Zum 1. März 2022 wird eine stellvertretende #Schiedsperson für das #Stadtgebiet #Bad #Salzuflen gesucht. Schiedspersonen führen Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen durch. Erklärtes Ziel ist es, Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen und eine Einigung zu erzielen.

#Schiedspersonen werden vom #Rat der #Stadt Bad Salzuflen für fünf Jahre gewählt und treten ihr #Amt an, nachdem sie von der Leitung des #Amtsgerichts bestätigt sowie vereidigt wurden. Die verantwortungsvolle Tätigkeit als Schiedsperson ist ein #Ehrenamt. Ein hohes Maß an #Unparteilichkeit, #Selbstständigkeit und #Urteilsfähigkeit ist gefordert. Laut #Gesetz sollten #Bewerber ihren Wohnsitz in Bad Salzuflen haben und zwischen 30 und 69 Jahre alt sein. Die derzeitigen Regelgebühren von zehn Euro, wie auch die höhere Gebühr von 25 Euro für einen erzielten Vergleich erhalten zu gleichen Teilen die Schiedsperson und die Stadt Bad Salzuflen. Die Sachkosten des Schiedsamtes werden von der Stadt Bad Salzuflen getragen.

Personen, die Interesse an der Ausübung des stellvertretenden Schiedsamtes haben, können sich bis zum 31. Oktober 2021 bewerben. Die Bewerbung sollte unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Beruf, Telefonnummer und E-Mail-Adresse erfolgen. Um die individuelle Befähigung beurteilen zu können, müssen die Bewerber schildern, welche für die Ausübung des Schiedsamtes relevante Erfahrungen sie mitbringen. Außerdem sind ein Lebenslauf sowie ein Führungszeugnis gefordert. Zu richten ist die Bewerbung per Post an die Stadt Bad Salzuflen, Der Bürgermeister, #Fachdienst #Ordnungswesen, 32102 Bad Salzuflen oder per E-Mail. Im Falle einer Bewerbung per E-Mail sollten alle Bestandteile der #Bewerbung in einer #PDF-Datei zusammengefügt werden.

#BadSalzuflen