Das #Oberverwaltungsgericht Münster einem gestern dort eingereichten #Eilantrag der #Gewerkschaft »ver.di« gegen die für Sonntag, 26. September 2021, geplante Ladenöffnung in Gütersloh soeben stattgegeben.
Das #Gericht hat die #Verordnung der Stadt #Gütersloh, durch die der #Sonntag freigegeben wurde, außer #Vollzug gesetzt. Als Hauptgrund führt das Gericht an, dass die Gewerkschaft »ver.di« nicht nur beim Erlass der Ausgangsverordnung aus dem Jahr 2018, sondern erneut vor dem Ratsbeschluss vom 30. April 2021, mit dem die Sonntagsöffnung um eine Woche verschoben wurde (wegen Kollision mit dem Feiertag am 3. Oktober), hätte angehört werden müssen.
In der Konsequenz ist eine #Ladenöffnung an diesem Sonntag im Gütersloher Stadtgebiet unzulässig.
Die Veranstaltungsinhalte der »Michaeliswoche« sind davon nicht betroffen! Alle Aktionen werden wie geplant stattfinden (zum Beispiel der »Gütersloher #Straßenfiffi«) und bieten auch ohne Ladenöffnung attraktive Anreize, die Gütersloher #Innenstadt zu besuchen.