Der Rat der Stadt Gütersloh ist das oberste Beschlussgremium, das sämtliche kommunalpolitischen Belange diskutiert und nach bestem Wissen und Gewissen darüber entscheidet. Insgesamt 57 Mitglieder umfasst der Rat der Stadt Gütersloh. Der von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählte »Bürgermeister« ist Kraft des Gesetzes ebenfalls Mitglied des Rates.

Zusammensetzung

  • 17 Mitglieder der #CDU
  • 14 Mitglieder von »#Bündnis 90/Die #Grünen«
  • Elf Mitglieder der #SPD
  • Sieben Mitglieder der »#BFGT«
  • Drei Mitglieder einer Partei
  • Zwei Mitglieder der #FDP
  • Ein Mitglied der »#Linken«Â (ohne Fraktionsstatus)
  • Ein Mitglied der »#UWG« (ohne Fraktionsstatus)

Der Rat wird von den wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern – den Bürgerinnen und Bürgern – in allgemeiner, freier, gleicher, unmittelbarer und geheimer #Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die auf die unterschiedlichen Themenbereiche bezogene Arbeit leisten die Fachausschüsse. Beiräte wie der Seniorenbeirat, der Gestaltungsbeirat, der Behindertenbeirat und das Jugendparlament ergänzen die Ausschuss-Arbeit in beratender Funktion. 

Ausschüsse des Rates der Stadt Gütersloh

  • Hauptausschuss (Vorsitz »Bürgermeister«)
     
  • Ausschuss für Digitales, Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing (Vorsitz Nils Wittenbrink, CDU)
     
  • Jugendhilfe (Vorsitz Carsten Rethage, CDU)
     
  • Bildung (Vorsitz Klaus Engels, CDU)
     
  • Sport (Vorsitz Markus Kottmann, CDU)
     
  • Rechnungsprüfungsausschuss (Vorsitz Detlev Kahmen, CDU)
     
  • Umwelt und Klima (Vorsitz Wibke Brems, »Grüne«)
     
  • Mobilität (Vorsitz Maik Steiner, »Grüne«)
     
  • Finanzen (Vorsitz Marco Mantovanelli, »Grüne«)
     
  • Wahlprüfungsausschuss (Vorsitz Simone Bercht, »Grüne«)
     
  • Planung, Bauen und Immobilien (Vorsitz Matthias Trepper, SPD)
     
  • Soziales, Familien und Senioren (Vorsitz Volker Richter, SPD)
     
  • Kultur und Weiterbildung (Vorsitz Jael Rachel Räker, SPD)

Bürgermitwirkung in #Gütersloh

Nicht nur laut Gemeindeordnung gibt es zahlreiche Möglichkeiten der Bürgermitwirkung, der Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern ist ein Teil des politischen Alltags. In Gütersloh ist das Engagement von Initiativen und Gruppen zu fast allen wichtigen Themen der Stadt lebendig und ausgeprägt. Im System der politischen Gremien unterstützen beispielsweise Beiräte die politischen Entscheidungsprozesse, so etwa der Senioren-, der Gestaltungsbeirat oder der Rat für Integration. 

Erfolgreiches Vorbild für andere Städte ist inzwischen auch das Gütersloher »#Jugendparlament«.

Eine direkte Möglichkeit, Anregungen und Kritik direkt an die Adressaten im Rathaus zu richten, bietet das städtische Ideen- und Beschwerdemanagement – Vorschläge per Telefon, Internet oder schriftlich direkt in eine der Boxen im Eingangsbereich des Rathauses abgeben – eine »gute Idee« sollte Folgen haben.

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Die Kommunalverfassung des Landes Nordrhein-Westfalen gibt im Paragraph 26 den Bürgerinnen und Bürgern das Recht, in einer Vielzahl kommunaler Angelegenheiten selbst zu entscheiden. Durch dieses Element direkter Demokratie können sie Einfluss nehmen auf ihr lokales Umfeld, denn ihre Entscheidung tritt an die Stelle der Entscheidung des Rates.

Mit der Einführung des #Bürgerbegehrens, das dem #Bürgerentscheid vorausgehen muss, und des Bürgerentscheids hat der Gesetzgeber ein wichtiges Element »unmittelbarer oder direkter Demokratie« geschaffen. Dieses demokratische Element soll der Verbesserung der bürgerschaftlichen Beteiligung an der kommunalen Selbstverwaltung dienen.

Seit der Einführung im Jahr 1994 sind Bürgerbegehren und Bürgerentscheide beispielsweise zu Erholungs-, Freizeit- und Sportangelegenheiten, Schulangelegenheiten, Verkehrsangelegenheiten, Umwelt-, insbesondere Abfallangelegenheiten oder Wohnungs-, Bau- und Grundstücksangelegenheiten durchgeführt worden.

Wie bei allen Abstimmungen kommt es auch beim Bürgerentscheid auf die Mehrheit an. Dies allein reicht aber noch nicht aus, denn die Mehrheit muss aus mindestens 20 Prozent aller zur Stimmabgabe bei der Kommunalwahl berechtigten Bürgerinnen und Bürgern bestehen. Damit soll vermieden werden, dass sich Interessen einer kleinen Minderheit durchsetzen, die in keiner Weise den Willen der Bürgerinnen und Bürger insgesamt widerspiegeln.

Mit dem »Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung« vom 9. Oktober 2007 wurde darüber hinaus die Möglichkeit eines Ratsbürgerentscheids eingeführt. Der Rat kann damit in bestimmten strittigen Fragen das ihm übertragene Mandat an die Bürgerschaft zurück geben (Referendum), wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder (der »Bürgermeister« zählt mit und stimmt mit ab) für einen Ratsbürgerentscheid stimmen. Eine solche Entscheidung des Rates kommt vor allem dann in Betracht, wenn eine Frage sowohl in der Gemeinde wie im Rat hoch umstritten ist, und wenn von der Abstimmung durch die Bürger erwartet werden kann, dass diese – ganz gleich wie sie ausgeht – zu einer Befriedung in der Gemeinde führen wird.

Jugendparlament der Stadt GüterslohExternal Link

»#JuPa« ist das Kürzel für das Jugendparlament der Stadt Gütersloh. Das »JuPa« will sich in die Gütersloher Politik einmischen und die Wünsche, Ideen, Interessen und Probleme der Jugendlichen in Gütersloh aufgreifen und öffentlich machen. Zum »JuPa« gehören 30 Mitglieder und zwölf stellvertretende Mitglieder, die an den weiterführenden Schulen der Stadt gewählt werden.

Aktuell befasst sich das »JuPa« mit folgenden Themen …

  • #Rassismus und #Diskriminierung – zu diesem Thema werden Bildungsangebote erarbeitet wie zum Beispiel ein Wochenendseminar zum Thema Rassismus in der Wewelsburg in Büren.
     
  • #Umweltschutz und #Klimawandel – dazu gibt es eine Arbeitsgruppe, die sich regelmäßig trifft und in der Aktionen geplant werden.
     
  • Freizeitmöglichkeiten junger Menschen in Gütersloh – hier geht es konkret um die Bewertung öffentlicher Parkanlagen aus der Sicht der Jugend.

Ratsinformationssystem …External Link

Wahlen in Gütersloh

In der Bundesrepublik Deutschland beruht die demokratische Ordnung auf dem Recht des Volkes, durch Wahlen regelmäßig über die Machtverteilung im Staat zu entscheiden.

Artikel 20, Absatz Zwei des #Grundgesetzes#GG«): »Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.«

In der #Demokratie üben die mündigen Bürgerinnen und Bürger »#Staatsgewalt« aus, wenn sie wählen gehen, also von ihrem aktiven Wahlrecht Gebrauch machen.

Der Grundsatz jeder Wahl steht im Artikel 38, Absatz Eins, des Grundgesetzes: »Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.«

  • Allgemein: Das Wahlrecht steht mit Vollendung des 18. Lebensjahres (Kommunalwahl mit Vollendung des 16. Lebensjahres) jeder Staatsbürgerin und jedem Staatsbürger zu, der nicht entmündigt ist und nicht seine bürgerlichen Ehrenrechte durch ein Gerichtsurteil verloren hat.
     
  • Unmittelbar: Die Wählerinnen und Wähler wählen ihre Bundestagsabgeordneten direkt. Es werden bei der Wahl keine Wahlmänner und/oder Wahlfrauen zwischengeschaltet.
     
  • Frei: Es darf auf Wählerinnen und Wähler von keiner Seite ein Druck ausgeübt werden, zu Gunsten oder zu Ungunsten des einen oder des anderen Kandidaten, oder zu einer Wahlenthaltung.
     
  • Gleich: Jede abgegebene Stimme hat das gleiche Gewicht für die Zusammensetzung des Bundestages. Das Stimmgewicht der Wahlberechtigten darf nicht abhängig gemacht werden von Besitz, Einkommen, Steuerleistung, Bildung, Religion, Rasse, Geschlecht oder politischer Einstellung.
     
  • Geheim: Niemand darf durch Kontrolle erfahren, wie ein anderer gewählt hat. Allenfalls dürfen Wählerinnen und Wähler selbst bekannt geben, wem sie ihre Stimme gegeben haben. Die geheime Wahl muss rechtlich und organisatorisch gewährt sein.

FAQs zur Wahl

  1. Wann findet die nächste Wahl statt? Alle vier Jahre finden in der Bundesrepublik Deutschland die Bundestagswahlen statt.
     
  2. Wer wird überhaupt gewählt? Die Bundestagswahl dient der Wahl und Bestimmung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Gewählt werden nicht der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin oder die Bundesregierung, sondern die Mitglieder des Bundestages.
     
  3. Ich bin am Wahltag verhindert, kann ich trotzdem wählen? Ja, dies ist durch die Briefwahl möglich.
     
  4. Wer darf wählen, bin ich wahlberechtigt? Zu den Bundestagswahlen wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch Deutsche, die im Ausland wohnen.
     
  5. Wo befindet sich mein Wahllokal? In welchem Wahllokal Sie am Wahltag wählen können, ist von Ihrem Wohnort abhängig.
     
  6. Ich sitze im Rollstuhl oder habe eine andere körperliche Beeinträchtigung, sind die Wahllokale beziehungsweise das Briefwahlbüro barrierefrei? Ja, sowohl das Briefwahlbüro im Rathaus als auch die Wahllokale sind allesamt barrierefrei.
     
  7. Was bedeutet die Erst- beziehungsweise die Zweitstimme? Mit der Erststimme wählt man den Abgeordneten des Wahlkreises Gütersloh Eins. Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei, wodurch sich letztendlich die Anzahl der Sitze der verschiedenen Parteien im Bundestag ergibt.
     
  8. Wie werde ich Wahlhelfer beziehungsweise wie kann ich bei einer Wahl helfen? Alle Informationen, wie man Wahlhelfer werden kann, findet man auf der Website der Stadt.
     
  9. Wird die Arbeit als Wahlhelfer vergütet? Die Hilfe als Wahlhelfer wird mit einer einmaligen Zahlung von 50 Euro (»Erfrischungsgeld«) vergütet.
     
  10. Ich habe weitere Fragen, an wen kann ich mich wenden? Das »Wahlteam« der Stadt Gütersloh kann man telefonisch erreichen.