Nach 14 Jahren »Gütersloher #Geschenkgutschein« gibt es jetzt eine »digitalisierte Variante« – den »Stadtgutschein Gütersloh«. Ab Dienstag, 12. Oktober 2021, ist der »Stadtgutschein Gütersloh« beim »#Stadtmarketing« und vielen Geschäften erhältlich.
Nachdem der bezuschusste Sondergutschein angesichts der #Corona-#Pandemie 2020 eingeführt wurde und für alle Beteiligten ein voller Erfolg war, wurde nun eine »digitale« Variante des »Gütersloher Geschenkgutscheins« entwickelt.
Was kann der »Stadtgutschein«?
Die Gütersloher Gastronomie, der Einzelhandel und Dienstleistungsunternehmen können bei dem »Stadtgutschein« mitmachen. Der Betrag des Gutscheins im praktischen Scheckkartenformat, ist beliebig wählbar: Ob 66,66 Euro zum 66. Geburtstag oder 40 Euro zum 40. Jubiläum, alles ist möglich. Ein Geschenk für jeden Anlass.. Auch Kleinbeträge können nun abgebucht werden, ohne dass das Restguthaben verfällt, das heißt, Teileinlösungen sind dank der »Digitalisierung« im Hintergrund, ab sofort möglich. Das Restguthaben kann jederzeit bei allen teilnehmenden Geschäften eingesehen werden.
»Mit dem neuen ›Stadtgutschein‹ möchten wir die Stadt Gütersloh als attraktiven Einkaufs- und Freizeitstandort weiter stärken«. Durch die Einbeziehung der Geschäfte und die Möglichkeit der Teileinlösungen soll ein Kaufkraft-Abfluss verhindert und die heimische Wirtschaft vor Ort gestärkt werden.
Die »alten« »Gütersloher Geschenkgutscheine« sind noch bis Ende des Jahres in allen bekannten Akzeptanz- und Verkaufsstellen erhältlich und behalten danach ihre gesetzliche Gültigkeit.
Arbeitgeber können mit dem »Stadtgutschein« zukünftig auch die steuerfreien Sachbezüge in Form eines Gutscheins an ihre Mitarbeiter verschenken und so gleichzeitig die #heimische #Wirtschaft fördern.
Weitere Informationen sowie alle Akzeptanz- und Verkaufsstellen des Stadtgutscheins Gütersloh können online eingesehen werden. Wer Interesse hat, daran teilzunehmen, wendet sich ans »Stadtmarketing«.