Kreis Gütersloh: Kita-Anmeldungen im Online-Portal »Kivan« bis zum 15. Dezember 2021
#Gütersloh. Eltern, die für ihre Kinder für das #Kita-Jahr 2022/2023 in den Kommunen Borgholzhausen, Halle (Westfalen), Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz, Schloß Holte-Stukenbrock, Steinhagen, Versmold und Werther (Westfalen) einen Betreuungsplatz benötigen, müssen diesen im Online-Portal »#Kivan« ihrer Kommune anmelden. Auch Rietberg und Langenberg starten jetzt mit dem Programm. Damit sind nun alle Gemeinden und Städte, in denen der Kreis Gütersloh als Jugendamt zuständig ist, an »Kivan« angeschlossen.
Die betroffenen Eltern in Rietberg und Langenberg wurden bereits schriftlich über den neuen Anmeldeweg informiert. Der geht so: Väter und Mütter, die einen Betreuungsplatz für ihr Kind benötigen, melden sich in dem Kita-#Online-#Portal »Kivan« ihrer Kommune an. Dort können sie maximal vier Wunscheinrichtungen angeben.
Den Link zum Portal finden die Eltern auf der Homepage ihres Wohnortes. Auf der Startseite des Portals sind Ansprechpartner gelistet, falls es Probleme bei der Anmeldung gibt oder Fragen offen sind. »Kivan« ist für alle gängigen Geräte ausgelegt. Wer jedoch keinen Internetzugang hat, kann Hilfe bei der Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung des jeweiligen Wohnortes bekommen.
Trotz der Möglichkeit, den Betreuungsplatz online auszuwählen, empfiehlt die Abteilung Jugend des Kreises Gütersloh allen Eltern, die Kindertageseinrichtungen vorab zu besuchen. Auf diese Weise können sie sich einen Eindruck von der Einrichtung machen sowie die Erzieherinnen und Erzieher kennenlernen. Dazu können sie entweder einen Termin mit den Kita-Leitungen vereinbaren oder an einem »Tag der offenen Tür« vorbeikommen. Die Kontaktdaten der Kindertageseinrichtungen sind in Kivan hinterlegt. Die aktuellen Vorgaben zum Corona-Infektionsgeschehen sind natürlich zu beachten.
Alle Betreuungswünsche, die bis zum 15. Dezember 2021 für das Kita-Jahr 2022/2023 abgegeben werden, gehen in das reguläre Auswahlverfahren der Kitas ein. Alle Wünsche für das kommende Kita-Jahr, die danach eingehen, können erst im Nachrückverfahren berücksichtigt werden.