Karneval 2021: gut abgesichert durch die fünfte Jahreszeit
Frankfurt am Main (ots)
Kölsche Musik, Kamelle und bunte Verkleidungen. Wem das nichts sagt, der kommt wohl nicht aus dem Westen Deutschlands und schon gar nicht aus den Regionen in und um Köln, Düsseldorf und Mainz. Hier wird nämlich ab dem 11. November eines jeden Jahres Karneval gefeiert. Damit diese, im Volksmund als »fünfte Jahreszeit« bezeichneten, Festivitäten sorglos genossen werden können, gibt es im Vorfeld einige Dinge zu beachten. Anlässlich des 11. 11. informiert der digitale Versicherungsmanager Clark, worauf Jecken neben Beutel, Bier und Verkleidung noch achten sollten, um richtig abgesichert zu sein.
Leever rich un jesund als ärm un krank
Im Rheinland lebt vieles von der Spontanität, jedoch sollte man die Vorbereitung des Besuchs einer Karnevalsveranstaltung organisiert angehen. Bei der Kostümauswahl gilt das kölsche Sprichwort »Leever rich un jesund als ärm un krank«. Kalte und nasse Witterungsverhältnisse, sowie eine in der Verkleidung eingenähte Tasche, die Wertgegenstände vor Taschendieben schützt, sind bei der Kostümauswahl also unbedingt einzuplanen. Zu beachten ist zudem, dass in Kneipen oder auf Veranstaltungen oftmals nur mit Bargeld bezahlt werden kann.
Bei jedem noch so gut durchorganisierten Abend passiert auch mal etwas Unvorhergesehenes: Gerade Handys werden während der Festivitäten oft gestohlen. Damit die ausgelassene Stimmung auch in solchen Fällen nicht getrübt wird, sollten sich die Jeck:innen im Vorfeld unbedingt korrekt absichern. Das Handy kann beispielsweise mit einer Handyversicherung abgesichert werden. »Diese Versicherung ist gerade im Karneval interessant, denn sie schützt nicht nur vor Diebstahl, sondern auch vor Sturz- und Feuchtigkeitsschäden«, so die Clark-Versicherungsexpert:innen.
Missgeschicke passieren
Auch oder vor allen Dingen während des ausgelassenen Karnevals ist es schnell mal passiert: Ein umgestoßenes Kölsch landet auf einer fremden Handtasche oder zu energisch geworfene Kamelle auf einem parkenden Auto. Kleine Missgeschicke wie diese können überall. Hier greift in vielen Fällen die private Haftpflichtversicherung und gleicht den Schaden des Dritten aus. »Man muss jedoch beachten, dass auch eine private Haftpflichtversicherung vorsätzlich verursachte Schäden, wie das Abschneiden einer Krawatte, nicht übernimmt«, so die Clark-Versicherungsexperten.
Auch gegen Streitigkeiten abgesichert durch die jecken Tage
An Weiberfastnacht muss in den Jecken Regionen des Landes fast jeder Mann mit Krawatte damit rechnen: Der Schlips wird von einer Frau abgeschnitten. Trotzdem könnte den Frauen, die Krawatten abschneiden, sogar eine Strafe drohen. »Ein abgeschnittener Schlips ist auch an Weiberfastnacht eine strafbare Sachbeschädigung, solange der Schlipsträger dem Abschneiden nicht zugestimmt hat. Zumindest im Rheinland werden an diesem Tag die meisten Frauen davon ausgehen, dass bei einem Schlipsträger diese Zustimmung vorliegt und in vielen Fällen Recht behalten. Für alle Fälle, wo dies nicht so sein sollte, ist es ratsam, rechtschutzversichert zu sein«, erklären die Clark-Versicherungsexperten. »Die Rechtsschutzversicherung kann vor erheblichen Kosten, die schon eine kleinere Rechtsstreitigkeit mit sich bringen kann, schützen. Wichtig vor Vertragsschluss zu beachten, ist die Wartezeit des Vertrags bis zur Aktivierung des Rechtsschutzes. Eine Rechtsstreitigkeit darf erst erst nach Ablauf dieser Zeit vorfallen, um abgesichert zu sein. Insbesondere auch beim Thema Rechtsschutz sollte man umfassend, auf persönliche Bedürfnisse abgestimmt und vor allen Dingen unabhängig beraten werden«, so die Clark-Versicherungsexpert:innen abschließend.
So umfassend abgesichert können sich die Jeck:innen getrost auf das kölsche Sprichwort »Et kütt wie et kütt« verlassen und sich vielseitig vor monetären Gefahren geschützt auf die Festivitäten begeben.
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