Kreis Gütersloh: 3G gilt ab sofort auch für Kreishausbesucher, Kontrolle an den Eingängen
Gütersloh. Mit der Einführung von 3G am Arbeitsplatz gilt auch beim Kreis Gütersloh für Besucher die Regel, dass sie geimpft, genesen oder getestet sein müssen, wenn sie einen Termin in einer der Dienststellen haben. Die 3G-Regel wird durch einen Sicherheitsdienst und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Eingang kontrolliert. Diese Regelung gilt bis auf weiteres. Soweit Sicherheitspersonal in den Eingangsbereichen eingesetzt ist, kontrolliert dieses die 3G-Bestimmungen. Soweit Besucher direkt von den Beschäftigten abgeholt werden, kontrollieren diese die Einhaltung der 3G-Regelung. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann von der Einhaltung der 3 G-Regelung ausnahmsweise Abstand genommen werden. Veranstaltungen durch Externe sind in den Kreishäusern und sonstigen Dienststellen bis 19. März 2022 untersagt. Bis zu diesem Datum gelten die Regelungen des aktuellen Infektionsschutzgesetzes.