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Unter der Annahme, Gütersloh sei urban, findet auch in der Dalkestadt Straßenfotografie statt. Straßenfotografie, auch »Streetphotography« oder »Streetfotografie«, ist ein Genre der Fotografie, das verschiedene Fotografen und Stile umfasst und von ihnen bedient wird. Gemeint ist damit eine Art der Fotografie, die im »urbanen öffentlichen Raum«, letztlich im Straßenraum entsteht. Also auf Straßen, in Geschäfte oder Cafés hineinblickend, Passantengruppen oder Einzelne herausgreifend, oftmals als Momentaufnahme, aber auch essayhafte Abfolgen und Milieustudien oder Studien sogenannter »Szenen«, reportageähnliche Fotoserien, auch von Veranstaltungen, Locations et cetera.
Die Ursprünge der Straßenfotografie, Streetphotography
Schon Eugène Atgets Ende des 19. Jahrhunderts entstandene Aufnahmen von Paris und den Pariser Vororten lassen sich der Straßenfotografie zurechnen. Die Blütezeit der Straßenfotografie begann in den 1930er-Jahren mit den Möglichkeiten der schnelleren und kompakteren Kleinbildkameras, dem Aufkommen der »Illustrierten« und dem gesteigerten Interesse am Alltagsleben und dessen Facetten. Das Genre der Straßenfotografie hat herausragende Bildbände hervorgebracht, darunter beispielsweise Henri Cartier-Bressons »Images à la sauvette« (1952), Robert Franks »The Americans« (1959), Hildegard Ochses »Café Mitropa« (1980)[1][2] oder in jüngerer Zeit Bruce Davidsons »Subway« (1986) sowie Saul Leiters »Early Colors« (2006).
Stil und Kriterien
Straßenfotografien stellen sich kompositorisch-stilistisch als dokumentarisch strenge Aufnahmen oder körnige, bewusst verschwommene oder gekippte Ansichten, gewagte Perspektiven oder etwa verzerrende Spiegelungen dar. Diese Unterschiede zwischen »dokumentarischer« und sogenannter »kreativer Fotografie« wurden von einigen Fotografen in Frage gestellt. Es gibt keine exakte Definition des Begriffs »Straßenfotografie«. Im Umlauf sind Kriterien wie …
- Eine Straßenfotografie zeigt eine Situation des Augenblicks, die genau so nicht wieder erscheinen wird, auch wenn der Charakter dieser Situation über den Moment hinausweisen und »das Wesentliche von Ort und Zeit wiedergeben« sollte: »Das Festhalten eines besonderen Moments ist die hohe Kunst der Straßenfotografie, aber einen ebenso hohen Stellenwert hat das Umsetzen der besonderen Atmosphäre eines jeden Ortes.« Es gibt auch Fotos, die der Straßenfotografie zugeordnet werden, die gerade dieses Kriterium nicht erfüllen, jedoch einen besonderen Standpunkt oder eine besondere Sichtweise des Fotografen darstellen.
- Meist werden Menschen in einer Außenszene oder Außensituation gezeigt, aber auch Bilder leerer Plätze oder situative Aufnahmen ohne Menschen können das Kriterium des Zeigens des Situation des Augenblicks erfüllen.
- Die Situation ist authentisch und hat dokumentarischen Charakter. Als Abgrenzung zur Dokumentarfotografie nennt der Autor Clive Scott folgende Merkmale …
- Dokumentarfotografie fokussiere ein bestimmtes Motiv oder Subjekt, während Straßenfotografie häufig einen peripheren, zufälligen Blickwinkel einnehme – sodass der Betrachter sich die Frage stelle, wer das Subjekt der Szene sei. Ebenso dränge Dokumentarfotografie den Betrachter zu einer Wertung und zeige den »schicksalhaften Moment«, sie dränge den Betrachter in eine Konfrontation.
- Straßenfotografie zeige den zufälligen Moment und lasse dem Betrachter die Freiheit persönlicher Interpretation, sie gestatte ihm die Position des distanzierten, häufig sogar ironischen Betrachters.
- In der Straßenfotografie abgelichtete Menschen sind nicht als Privatpersonen »gemeint«, sondern als anonyme Figuren einer allgemeinen menschlichen Situation. Eine Straßenfotografie zeigt nicht eine dem Fotografen bekannte Person in einer Pose, im Unterschied zur Fotografie der Paparazzi auch keine öffentlich bekannte Person, sondern eine Grundsituation des Alltags im öffentlichen Raum.
Eine Straßenfotografie ist das Produkt von Zufall und schneller Erfassung des besonderen Moments durch den Fotografen. Das Können des Fotografen, seine Vertrautheit mit dem Thema, kommt im Bild zum Ausdruck und zeichnet Straßenfotografie als »künstlerische Gattung« aus.
In der Realität werden auch Fotografien dem Genre der Straßenfotografie zugeordnet – teils von den Fotografen selbst, teils von den Medien oder vom Betrachter – die diesen vagen Kriterien teilweise oder zu weiten Teilen widersprechen.
Technisch und kompositorisch sind Straßenfotografien oftmals bewusst oder auch unabsichtlich minderwertig. Es wird teilweise auch behauptet, das sei gewollt und diene gerade als Gestaltungsmittel.
Greifbare Definition
Greifbarer ist eine Definition, die auf die Intention des Fotografen abstellt. Demnach wäre Straßenfotografie eine Art der Fotografie, die darauf fußt, dass der Straßenfotograf seine Sicht, seine Wahrnehmung des Öffentlichen (Straßen-)Raumes in Form von Fotografien realisiert, und dabei verschiedene Stilmittel einsetzt oder gerade nicht einsetzt. So lassen sich die Genres auch a priori abgrenzen. Und nicht a posteriori. Straßenfotografie als Kunst zu bezeichnen ist dabei nicht nötig.
Das Narrativ der Bildaussage
Die Annahme, ein Bild sage mehr als tausend Worte, gilt als Tatsache. Das stimmt jedoch nicht. Ein Bild, also auch ein Foto (beides sind unterschiedliche Begriffe), sagt nicht mehr als tausend Worte, es sagt etwas ganz anderes. Es bedient einen anderen epistemologischen »Kanal« als die Sprache, zumal es ein anderes Medium ist, wenngleich der Begriff »Bildsprache« üblich ist (nicht »Fotosprache«), der aber etwas ganz anderes bedeutet.
Die Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland
In Deutschland ist die Veröffentlichung (nicht das Anfertigen) von Aufnahmen von natürlichen Personen durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten aus Artikel Zwei, Absatz Eins in Verbindung mit Artikel Eins, Absatz Eins des Gdungesetzes, und die Veröffentlichung öffentlicher Szenen durch das Recht am eigenen Bild eingeschränkt.
Das Recht am eigenen Bild oder »Bildnisrecht« ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden. Europaweit von Bedeutung sind beispielsweise die sogenannten »Caroline-Urteile« des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).
Nach Paragraph 22 des Kunsturhebergesetzes dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Paragraph 23, Absatz Eins, Nummer Vier des Kunsturhebergesetzes macht davon jedoch eine Ausnahme, wenn die Verbreitung oder Zurschaustellung dem höheren Interesse der Kunst dient. Das gilt jedoch nach Paragraph 23, Absatz Zwei des Kunsturhebergesetzes nur für eine Verbreitung und Zurschaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten nicht verletzt wird.
»Soul Of Street«, »Von der Straße für die Straße«, Magazin
»Soul Of Street«, nach eigenem Bekunden Deutschlands erstes und einziges Magazin für Streetfotografie, entsteht mitten im Herzen Kölns. Getreu dem Motto »Von der Straße, für die Straße« verlegt demnach ein kleines Team engagierter Fotografen und »Streetwalker« das hochwertige Print-Magazin für »Liebhaber der Straßenfotografie«. Den Leser erwarten laut der Website des Magazins spannende Interviews mit bekannten und neuen Fotografen aus dem In- und Ausland sowie eine Auswahl ihrer aktuellen Werke. Die Leidenschaft für ausdrucksstarke Aufnahmen treibe das Team an und bringe dem Leser die dahinterliegende Philosophie näher.