Rheda-Wiedenbrück. Hallenbadbesuch nur mit 2Gplus
Rheda-Wiedenbrück (pbm) Aufgrund zahlreicher Nachfragen weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass das städtische Hallenbad seit dem Jahreswechsel nur noch von immunisierten Personen besucht werden darf, die zusätzlich ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen können.
Gemäß der aktuell gültigen Corona Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen dürfen nur getestete Personen eingelassen werden, die geimpft oder genesen sind UND über ein offiziell bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden #Antigen #Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden #PCR Tests verfügen. Schülerinnen und Schüler gelten nach den Ferien aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Bis zum Ferienende, also bis einschließlich 9. Januar 2022, müssen auch sie einen Test vorweisen.
Ansonsten gelten weiter die bisherigen Beschränkungen (Maskenpflicht bis zur Umkleide, Abstand halten, höchstens 86 Besucher gleichzeitig). Weitere Informationen unter www.rheda-wiedenbrueck.de/baeder. Dort informiert das Buchungssystem des Bades auch über die jeweils noch verfügbaren Zeitfenster und Plätze für Schwimmfreunde.
#Öffnungszeiten während der #Schulferien bis einschließlich 9. Januar 2022
Montags 12 bis 14.30 Uhr, 15 bis 18 Uhr, dienstags und mittwochs 6 bis 8 Uhr, 8.30 bis 10.30 Uhr, 11 bis 13 Uhr, 13.30 bis 15.30 Uhr, 16 Uhr bis 18 Uhr, 18.30 Uhr bis 21 Uhr, donnerstags und freitags 6 bis 8 Uhr, 8.30 bis 10.30 Uhr, 11 bis 13 Uhr, 13.30 bis 15.30 Uhr, 16 Uhr bis 18 Uhr, 18.30 Uhr bis 22 Uhr, samstags 8 bis 10 Uhr, 10.30 bis 12.30 Uhr, 13 Uhr bis 15 Uhr, 15.30 Uhr bis 18 Uhr, sonntags 8 bis 10 Uhr, 10.30 bis 12.30 Uhr, 13 bis 17 Uhr