Bild: »Apotheken Umschau«, »Wort & Bild Verlag«, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Wer nicht hilft, macht sich strafbar
- Viele potenzielle Retter haben in Notsituationen Angst, etwas falsch zu machen. Wie ist hier die Rechtslage? Die aktuelle »Apotheken Umschau« klärt auf
Baierbrunn (ots)
Anderen in #Notsituationen zu helfen und damit womöglich Leben zu retten ist eigentlich gar nicht so schwer. Trotzdem lässt die Angst, etwas falsch zu machen, viele potenzielle #Helfer zögern – dabei ist jedes Handeln besser, als gar nichts zu tun. Doch wie ist eigentlich die Rechtslage, wenn man dabei einen Fehler macht? Jost Kärger, Jurist und Leiter Verkehrsrecht beim #ADAC in München gibt in der aktuellen Ausgabe des Gesundheitsmagazins »Apotheken Umschau« Auskunft über diese und andere Fragen.
»Niemand, der in guter Absicht versucht zu helfen, muss für Fehler haften«, erklärt der Experte. »Wenn Sie entsprechend Ihren Fähigkeiten handeln, begehen Sie keine Körperverletzung, falls es nicht gut ausgeht.«
Strafbar macht man sich hingegen dann, wenn man überhaupt nichts tut, denn jeder ist verpflichtet, entsprechend seiner Möglichkeiten zu helfen. Das kann etwa auch bedeuten, die Unfallstelle zu sichern oder den Notruf zu wählen.
Weitere Fragen zur Rechtslage in der aktuellen Ausgabe der »Apotheken Umschau«.
Quelle: »Apotheken Umschau« 1B/2022, viele weitere interessante Gesundheits-News gibt es unter https://www.apotheken-umschau.de sowie auf #Facebook und #Instagram.