#Steuerfreie #Sachbezüge wurden 2022 von 44 auf 50 Euro angehoben
Gerade in inflationären Zeiten ist die Vermögensabsicherung durch Edelmetalle oder Genossenschaftsanteile die sicherste Variante die man Wählen kann. Umso erfreulicher ist die Nachricht, dass ab dem 1. Januar 2022 durch den Beschluss des Jahressteuergesetzes 2020, die bisherige Grenze von steuerfreien Sachbezügen von 44 auf 50 erhöht wird (Paragraph 8, Abssatz 2, Satz 11, Einkommenssteuergsetz (EstG)).
Durch einen Partner der Cehatrol Technology eG, der mehr als 30 Jahre Erfahrung im Bereich des Edelmetallhandels hat, wird das Modell des steuerfreien Sachbezuges, auf eine zukunftsorientierte und einfache Lösung angewendet. Arbeitgeber verfügen mit der angebotenen Variante über eine elegante Methode, Ihren Beschäftigten eine Brutto für Netto #Zahlung in Form von einem »#Silberschatz« zukommen zu lassen.
Warum Silber?
Für den Sachbezug kommen Silberbarren in Frage. Anlagemünzen sind in ihren Herkunftsländern formal auch gesetzliche Zahlungsmittel und damit aus deutscher, steuerlicher Sicht ebenfalls Geld und keine Sache. Deshalb kommen sie für einen Sachbezug nicht in Frage.
Cehatrl Technology eG
Die Cehatrl Technology eG beteiligt die Menschen an der nachhaltigen Erzeugung von erneuerbarer Energie, schafft nachhaltige #Arbeitsplätze und stärkt damit die Partizipation der Bürgerinnen und Bürger innerhalb der #Gesellschaft. Sie schafft zudem lokale Wertschöpfung und Arbeitsplätze vor Ort. Die Dezentralisierung und die Schaffung von dezentralen Wirtschaftskreisläufen in Dörfern und kleinen Gemeinden steht dabei im Fokus. Erfolge für jedermann unter dem Dach einer starken Gemeinschaft.