Rechtsschutz, DEVK Versicherte sparen im neuen Tarif
Seit Anfang Februar bietet die DEVK einen neuen Tarif in der Rechtsschutzversicherung an. Wenden sich Kundinnen und Kunden im Streitfall zuerst an den Versicherer, sparen sie nicht nur beim Beitrag, sondern auch bei der Selbstbeteiligung.
Wenn bei einem Rechtsproblem weder das Internet noch Angehörige weiterhelfen können, ist der nächste Gedanke: ab zum Anwalt oder zur Anwältin. Hilfreich ist es jedoch, sich zuerst an die eigene Rechtsschutzversicherung zu wenden. Die DEVK belohnt diesen Schritt ab sofort, indem sie die Beiträge im neuen »Clever Tarif« um 15 Prozent senkt – bei gleichen Leistungen wie im Komfort- oder Premium-Tarif. Auch bestehende Verträge können auf diese Vereinbarung umgestellt werden.
Zuerst die Versicherung informieren
Entscheiden sich Versicherte für den neuen »Clever Tarif«, sichern sie zu, sich im Streitfall als erstes an die DEVK zu wenden. Die Selbstbeteiligung liegt dann nur bei 150 Euro. Sollten sie die Reihenfolge nicht einhalten, erhöht sich der Eigenanteil auf 300 Euro. Kann ein Konflikt ohne anwaltliche Hilfe gelöst werden, entfällt er komplett. »Wir möchten unsere Kunden unterstützen und von Anfang an begleiten«, sagt Sandra Pomberg, DEVK Rechtsschutzexpertin. Unsicherheiten lassen sich im ersten Gespräch klären und Versicherte erhalten Informationen über verschiedene Möglichkeiten. Mit einer Mediation zum Beispiel sind Streitigkeiten meist schnell geklärt – ohne langwierige Gerichtsverfahren. Das spart Aufwand und Stress. Außerdem können Versicherte so am Ende besser einschätzen, welchen Schritt sie als nächstes gehen möchten.
Ist juristischer Rat gefragt, verbindet die DEVK Betroffene mit einer auf das Thema spezialisierten Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt. So sorgt der Versicherer für eine bessere Abstimmung und schnellere Abwicklung. Den verringerten Arbeitsaufwand gibt das Unternehmen an die Versicherten weiter: in Form von niedrigeren Beiträgen.
Infos zur Rechtsschutzversicherung gibt es unter www.devk.de/rechtsschutzversicherung