Möglichkeiten zum Bau von »Tiny Houses« in Gütersloh, SPD Anfrage im Ausschuss für Planung, Bauen und Immobilien
»Seit einigen Jahren hat sich auch in Deutschland eine Bewegung der ›Tiny Houses‹ entwickelt, die mit dem Bau von kompakten Mini-Häusern eine neue Bauform und Wohnform mit geringerem Flächenverbrauch sowie Bauaufwand eine Alternative zu konventionellen Bauformen darstellt. Vor dem Hintergrund des Baus von ›Tiny Houses‹ in Nachbarstädten wollen wir mit unserer Anfrage den Bedarf und die Möglichkeiten dieser neuen Bauform und Wohnform in Gütersloh klären.«
Mit diesen Worten erläuterte der planungspolitische Sprecher Dr. Thomas Krümpelmann die Anfrage der SPD im Planungsausschuss.
Im Einzelnen stellt die SPD-Fraktion folgende Fragen …
- Gab es schon Bauanträge oder Bauvoranfragen für »Tiny Houses« in Gütersloh?
- Unter welchen Bedingungen ist eine Genehmigung nach Paragraph 34 Baugesetzbuch möglich?
- Wie kann in Bebauungsplänen die Errichtung von »Tiny Houses« wirtschaftlich ermöglicht werden?
Es gibt immer mehr Menschen, die durch ein Wohnen auf kleinem Raum in Mini Häusern oder »Tiny Häusern« mit weniger Flächenverbrauch, geringeren Bauaufwand und geringem Energieverbrauch ihren #ökologischen #Fußabdruck verringern wollen.
Dr. Krümpelmann verweist als Beispiel auf das Projekt »Kleine Häuser« in Dortmund.
Dort wies die Stadt ein ehemaliges Sportgelände als Bauland mit speziellen Bedingungen aus. Es dürfen nur kleine Häuser entstehen. Diese wiederum werden in Baugruppen realisiert. Bei dem Projekt darf das Platzangebot der Mini #Häuser größer als das Angebot eines klassischen »#Tiny #Houses« sein. Auf der verfügbaren Fläche sollen auf diese Weise 35 Wohneinheiten entstehen. Als klassische Einfamilienhaussiedlung wäre es nur knapp die Hälfte gewesen.
Quelle: EnBW, »Eco Journal«, 21. August 2021, https://www.enbw.com/unternehmen/eco-journal/tiny-house-hype-oder-alternative.html