#Rheda-#Wiedenbrück, kein #Osterfeuer 2022 ohne Genehmigung
Rheda-Wiedenbrück (pbm) Die Osterzeit naht und so manches Osterfeuer wird wieder geplant. Die Stadtverwaltung weist bereits jetzt darauf hin, dass das Abbrennen erlaubnispflichtig ist. Eine Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn es sich um ein Brauchtumsfeuer handelt, das heißt, wenn in den letzten Jahren auch schon ein Osterfeuer genehmigt wurde und dies zu einer Tradition geworden ist.
Einige Vereine, Organisationen und Kirchengemeinden veranstalten seit vielen Jahren öffentliche Feuer, zu denen alle Interessierten eingeladen sind. Wer in den vergangenen Jahren ein Osterfeuer angemeldet hat und auch in diesem Jahr nicht darauf verzichten möchte, sollte spätestens bis zum 18. März 2022 schriftlich beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung eine Erlaubnis beantragen. Aus Gründen des Klimaschutzes werden keine neuen Osterfeuer zugelassen.
Die Einhaltung der Vorschriften und Auflagen im Zusammenhang mit dem Abbrennen der Osterfeuer wird von den Mitarbeitern des städtischen Fachbereiches #Sicherheit und #Ordnung überprüft. Verstöße gegen die ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt oder gegen abfallrechtliche Vorschriften werden verfolgt und geahndet. Bei weiteren Fragen stehen die Mitarbeiter des Fachbereichs unter Telefon +495242963326 oder per E Mail an ordnungsamt@rh-wd.de gern zur Verfügung.