Umwandlungsanspruch ermöglicht zusätzliche Betreuungsleistungen neben dem Entlastungsbetrag
Der Umwandlungsanspruch ist eine gute Möglichkeit, wie Pflegebedürftige oder pflegende Angehörige einen Teil ihrer Pflegesachleistungen in zusätzliche Betreuungsleistungen – wie Alltagsbetreuung oder Haushaltshilfen – umwandeln können. Bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen dürfen umgewandelt werden. Ein großer Vorteil: Mit der Umwandlung kann der monatliche Entlastungsbeitrag, der normalerweise für Betreuungsleistungen verwendet werden kann, aufgestockt beziehungsweise dieser für einen späteren Zeitpunkt angespart werden.
pflege.de Umfrage zum Umwandlungsanspruch: 69 Prozent kennen den Anspruch nicht
Problematisch: Obwohl der Umwandlungsanspruch Personen, die Pflegesachleistungen beziehen, sehr zu Vorteil dienen kann, ist dieser aber kaum jemanden bekannt. Das zeigt eine Umfrage, die pflege.de auf seiner Webseite durchgeführt hat, eindeutig. Über zwei Drittel der Befragten (69 Prozent) hatten noch nie vom Umwandlungsanspruch gehört. Jeder Fünfte (22 Prozent) kannte den Anspruch, hatte ihn selbst aber noch nicht genutzt. Nur knapp 6 Prozent hatten dem Umwandlungsanspruch bereits genutzt.
Dieses Unwissen ist vor allem erstaunlich, weil alle Befragten berechtigt wären, den Umwandlungsanspruch zu nutzen. 68 Prozent der Befragten beziehen Pflegegeld und rund 8 Prozent Pflegesachleistungen. 23 Prozent erhalten Kombinationsleistungen aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen.
Nur 8 Prozent wissen, dass kein Antrag mehr nötig ist
Um Sachleistungen in Betreuungsleistungen umzuwandeln, bedarf es keiner vorherigen Antragsstellung mehr. Die Kostenübernahme durch die Pflegekasse erfolgt nach dem Kostenerstattungsprinzip. Auch dies wissen laut Umfrage aber die Mehrzahl der Befragten nicht: Über 91 Prozent war nicht bewusst, dass eine Umwandlung ohne Antrag möglich ist. Nur rund 8 Prozent wussten von der Umwandlung per Kostenerstattungsprinzip.
Ãœber die pflege.de-Umfrage
Die Umfrage wurde als anonyme Befragung auf der Webseite von pflege.de durchgeführt. Insgesamt haben 107 Personen an der Umfrage teilgenommen.Â
Veranstaltungshinweis
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