Pflanzliche Farbstoffe in Lebensmitteln
München (ots)
Farbenfrohe, hartgekochte Eier sind seit Jahrhunderten ein Symbol für die österlichen Feiertage und den nahenden Frühling. In jüngster Zeit werden zum Eierfärben wieder verstärkt pflanzliche Farben genutzt. Aber auch eine große Bandbreite anderer Lebensmittel kann auf diese Weise gefärbt werden. Der #TÜV Süd gibt einen Überblick zu pflanzlichen Farbstoffen, die nicht nur an #Ostern verwendet werden.
Neben der symbolischen Bedeutung hat die Farbe eines Lebensmittels eine wichtige Signalwirkung. Die gewohnte Farbe bürgt seit Anbeginn der Menschheit für die gesundheitliche Genießbarkeit. Rot, Gelb und Grün stehen für Reife und Essbarkeit, Braun und Violett signalisierten oft Ungenießbarkeit oder gar Verderb. Angenehmes Aussehen aktiviert die Sinne und den Appetit. Farbe assoziiert im Voraus den Geschmack eines Lebensmittels.
Lebensmittelzusatzstoffe
Farbstoffe für Lebensmittel gelten meist als Lebensmittelzusatzstoffe. Sie werden in rein synthetische, naturidentische Farbstoffe und natürliche Farbstoffe eingeteilt. Natürliche Farbstoffe werden aus tierischen oder pflanzlichen Rohstoffen gewonnen. Als Lebensmittelzusatzstoffe müssen sie ein gesundheitliches Prüfverfahren durchlaufen haben und sind erst dann europaweit zugelassen. Auf der Zutatenliste müssen Lebensmittelfarbstoffe mit einer E Nummer deklariert werden. Färbende Lebensmittel hingegen tauchen meist nur namentlich (zum Beispiel Safran) auf der Zutatenliste auf.
Pflanzliche Farbstoffe
Im Gegensatz zu ihren synthetischen oder naturidentischen Pendants werden pflanzliche Farbstoffe aus Pflanzen gewonnen (zum Beispiel Carotinoide, Anthocyane, Chlorophyll). Oder sie werden dem Lebensmittel als färbende Lebensmittel (zum Beispiel Rote Beete-Saft, Spinat, Paprikapulver) zugesetzt. Vor allem die pflanzlichen Lebensmittelfarben liegen im Trend. Denn sie verlängern das Zutatenverzeichnis von Lebensmitteln zwar um ihre Namen, müssen aber nicht als E-Nummer angegeben werden. Viele der pflanzlichen Lebensmittelfarben sind auch für das Färben von veganen und Bio-Lebensmitteln zugelassen.
Pflanzlich heißt nicht ungefährlich
Synthetische Farbstoffe wie die Azofarbstoffe (zum Beispiel Chinolingelb (E 104), Azorubin (E 122) oder natürliche Farbstoffe mit tierischen Bestandteilen (zum Beispiel Karmin aus Cochenille-Läusen) können Allergien und Unverträglichkeiten auslösen. Pflanzliche Lebensmittelfarbstoffe können diese bei empfindlichen Personen allerdings ebenso verursachen (zum Beispiel die Gruppe der gelben und roten Carotinoide). Nicht nur deshalb sind die gesetzlichen Deklarationsvorschriften auch für sie gültig. Denn die Farbe ruft auch eine Geschmackserwartung hervor.
Lebensmittel mit atypischen Farben
Mit ungewöhnlichen Farbkombinationen und Geschmackskombinationen wollen Hersteller heute oft das Interesse der Verbraucher wecken: Violette Nudeln, schwarzes Brot, blaues Speiseeis oder grünes Ketchup sind nur einige Beispiele. Grundzutaten, Farbstoffe, Geschmackstoffe, Gewürze und Allergene sind hier von besonderem Interesse für die Verbraucher. In diesem innovativen Produktumfeld sind die Zutatendeklaration und Allergendeklaration sowie eine verlässliche Rezepturprüfung deshalb besonders wichtig.
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