Basiswissen über Auswandern von Gütersloh in die Schweiz
Wird die Schweiz erwähnt, denken viele Menschen zunächst an köstliche Schokolade und würzige Käsesorten. Sie stellen bestimmt keinen Auswanderungsgrund dar, dafür aber viele weitere Pluspunkte des kleinen Landes. So präsentieren sich die Städte Bern, Genf und Zürich im weltweiten Vergleich mit einer sehr hohen Lebensqualität. Darüber hinaus besitzt die Schweiz eine faszinierende Naturvielfalt, die zu Freizeitaktivitäten jeder Art verlockt. Nicht zuletzt hält der Arbeitsmarkt für deutsche Bewerber viele interessante Stellenangebote bereit.
Umzug selbst in die Hand nehmen oder ein Fachunternehmen beauftragen?
Jeder Wohnungswechsel erfordert eine gute Planung und Organisation, die mit einem hohen Zeitaufwand einhergehen. Handelt es sich um einen Umzug von Gütersloh ins Ausland, stellt er eine besonders große Herausforderung dar – auch wenn das Zielland unser Schweizer Nachbar ist. Nur wenigen Deutschen ist bekannt, dass der mitgenommene Hausstand durch den Zoll muss. Dabei gilt zu beachten …
- eine Liste aller Umzugsgüter ist bei Einfuhr vorzulegen
- die Gegenstände müssen mindestens sechs Monate im Gebrauch gewesen sein sowie nach Einfuhr weiterhin selbst benutzt werden
- nach Anmeldung in der Schweiz darf der Umzug nicht später als 18 Monate vorgenommen werden
- Informationen über die Öffnungszeiten der Zollgrenzstelle einholen
Wer sich den Kopf freihalten möchte, beauftragt am besten ein Fachunternehmen wie Limmat Umzug Zürich. Geschulte, erfahrene Mitarbeiter bieten das nötige Know-how, um den Wohnungswechsel schnell und zuverlässig durchzuführen. Ein großer Vorteil ist zudem, dass sämtliche erforderliche Zoll- sowie behördliche Formalitäten betreffend den Umzug übernommen werden.
Aufenthaltsbestimmungen für Deutsche
Im Hinblick auf die Corona-Pandemie gibt es für deutsche Einwanderer in die Schweiz keine Einschränkungen. Auch die Durchführung von Umzügen in Deutschland ist – unter Beachtung einiger Regeln - problemlos möglich. Bei einem beabsichtigten Aufenthalt von mehr als 90 Tagen muss beim – für den Schweizer Wohnort zuständigen – kantonalen Migrationsamt ein Aufenthaltstitel beantragt werden. Für die Antragstellung gilt eine Frist von 14 Tagen nach Ankunft und zwingend vor Arbeitsstellenantritt.
Autoeinfuhr und Fahrerlaubnis
Ebenso wie das Umzugsgut muss auch ein eingeführtes Fahrzeug beim Zoll angemeldet und eine Automobilsteuer gezahlt werden. Darüber hinaus ist zu beachten, dass der deutsche Führerschein zwölf Monate nach dem Einreisedatum seine Gültigkeit verliert. Der Besitz eines Schweizer Führerscheines ist von Anfang an Pflicht, wenn berufsbedingt ein in der Schweiz zugelassenes Fahrzeug gefahren wird.
Den Umtausch des deutschen in einen Schweizer Führerschein sollte zeitnah nach Einwanderung beantragt werden – teilweise benötigen die Behörden eine längere Zeit für die Formalitäten. Sind die zwölf Monate nach Einreise verstrichen, stellt sich das Prozedere häufig als weitaus komplizierter dar. Möglicherweise wird eine Bestätigung der Fahrpraxis oder eine kurze Kontrollfahrt verlangt. Diese kann Kosten bis zu 150 Franken nach sich ziehen.
Informationen zum Schweizer Arbeitsmarkt
Gemäß Aussage des Bundesamtes für Migration leben knapp 180.000 Deutsche in der Schweiz. Eine Arbeitsbewilligung ist nicht erforderlich, ausschließlich der Aufenthaltstitel muss erteilt sein. Die Einwanderung ist auch möglich, wenn zuvor noch kein Arbeitsplatz gefunden wurde. Allerdings wird der Nachweis verlangt, dass man sich um einen Job bemüht – in diesem Fall dürfen alle Bürger der EU bis zu einem Jahr in der Schweiz bleiben.
Selbstständige erhalten nach einer Anfangszeit von sechs Monaten eine fünfjährige Aufenthaltsgenehmigung. Grundvoraussetzung ist, dass die Selbstständigkeit belegt werden und man für seinen Unterhalt aufkommen kann. Fakt ist: Seit Jahren präsentiert sich der Schweizer Arbeitsmarkt entspannt. Sowohl ältere Arbeitnehmer als auch Berufsanfänger haben beste Chancen auf eine Anstellung.
Aufgrund der niedrigen Steuersätze in der Schweiz liegt der Verdienst deutlich höher als in Deutschland. Dies gilt für ausnahmslos alle Berufe, vom Hilfsarbeiter bis zum Akademiker. Blenden lassen sollte man sich jedoch nicht von den lukrativen Einkommensaussichten. Denn die Lebenshaltungskosten sind in unserem Nachbarland extrem hoch.
Wichtig zu wissen: In der Schweiz existiert kein Kündigungsschutz wie in Deutschland. So beträgt beispielsweise während der Probezeit die Frist zur Kündigung nur sieben Tage. Je nach individueller Vereinbarung kann diese ein bis drei Monate betragen. Ist die Probezeit abgelaufen gelten folgende Kündigungsfristen (jeweils zum Monatsende):
- Im ersten Dienstjahr ein Monat
- Ab dem zweiten Dienstjahr zwei Monate